Hallo,
ich habe 2001 in Österreich die Hochschulreife erlangt, durch Ablegen der Matura.
Nun versuche ich über die Wartezeitquote einen Studienplatz im Fach Zahnmedizin zu erlangen; meine 1. Präferenz ist Berlin.
Jetzt habe ich folgendes gehört, das mich beunruhigt, da ich nicht weiss, ob ich - sollte ich einen Studienplatz bekommen - auch tatsächlich nach Deutschland umziehe und dort zu studieren beginne.
Habe gehört, dass wenn ich über die Wartezeitquote einen Studienplatz bekomme, ich diesen jedoch nicht nutze, sprich nicht an der Uni immatrikuliere und das Studium nicht beginne, dass ich mich dann für dieses Studium (im konkreten Falle Zahnmedizin und meine Erstwahl wäre Berlin) im darauffolgenden Jahr nicht mehr bewerben kann, sprich: dass ich dann für Zahnmedizin in Deutschland (für immer?) "gesperrt" bin. Oder ist diese Information inkorrekt und es passiert nichts, wenn ich den mir zugewiesenen Studienplatz nicht nutze, da dieser einfach an jemand anderen vergeben wird und ich kann mich im nächsten Jahr ganz einfach wieder für Zahnmedizin bewerben?
Wie läuft das dann ab, wenn ich einen Bescheid bekomme, dass ich z.B. in Berlin einen Studienplatz für Zahnmedizin bekomme und ich bleibe aber in Österreich? Wird dann, wie ich geschrieben habe, einfach der Platz an einen anderen vergeben und ich muss mit keinen Nachteilen rechnen und kann mich im nächsten Jahr wieder bewerben?
Danke für die Beantwortung meiner Frage!
lg,
Manfred Demmer