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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    ich habe 2001 in Österreich die Hochschulreife erlangt, durch Ablegen der Matura.

    Nun versuche ich über die Wartezeitquote einen Studienplatz im Fach Zahnmedizin zu erlangen; meine 1. Präferenz ist Berlin.

    Jetzt habe ich folgendes gehört, das mich beunruhigt, da ich nicht weiss, ob ich - sollte ich einen Studienplatz bekommen - auch tatsächlich nach Deutschland umziehe und dort zu studieren beginne.

    Habe gehört, dass wenn ich über die Wartezeitquote einen Studienplatz bekomme, ich diesen jedoch nicht nutze, sprich nicht an der Uni immatrikuliere und das Studium nicht beginne, dass ich mich dann für dieses Studium (im konkreten Falle Zahnmedizin und meine Erstwahl wäre Berlin) im darauffolgenden Jahr nicht mehr bewerben kann, sprich: dass ich dann für Zahnmedizin in Deutschland (für immer?) "gesperrt" bin. Oder ist diese Information inkorrekt und es passiert nichts, wenn ich den mir zugewiesenen Studienplatz nicht nutze, da dieser einfach an jemand anderen vergeben wird und ich kann mich im nächsten Jahr ganz einfach wieder für Zahnmedizin bewerben?

    Wie läuft das dann ab, wenn ich einen Bescheid bekomme, dass ich z.B. in Berlin einen Studienplatz für Zahnmedizin bekomme und ich bleibe aber in Österreich? Wird dann, wie ich geschrieben habe, einfach der Platz an einen anderen vergeben und ich muss mit keinen Nachteilen rechnen und kann mich im nächsten Jahr wieder bewerben?

    Danke für die Beantwortung meiner Frage!

    lg,
    Manfred Demmer



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
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    Wenn Du dich nicht einschreibst, wird der Platz anderweitig vergeben. Wie es ist, wenn Du dich erst immatrikuliert hast, weiß ich nicht.

    Aber wieso bewirbst Du dich, wenn Du überhaupt nicht weißt ob Du anfangen willst ? Da Du dich wahrscheinlich über die Wartezeitquote bewirbst und dort nicht nachgerückt wird, sondern ein nicht besetzter Platz dann an eine andere Quote fällt, fände ich ein solches Verhalten gegenüber den anderen Bewerbern unkollegial.
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







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  3. #3
    thanks for all the fish! Avatar von DeKl
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    Nein, kann man nicht
    "Sterbt Menschen aus! Menschen aussterben ist schön!"
    -Eugen Egner-



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von demmer Beitrag anzeigen
    Nun versuche ich über die Wartezeitquote einen Studienplatz im Fach Zahnmedizin zu erlangen; meine 1. Präferenz ist Berlin.
    Für Berlin brauchte man letztes Jahr Sozialkriterium 3 ...... weiß nicht ob du das erfüllst..........



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    Vielen Dank für die Antworten.

    Ich mache zur Zeit ein anderes Studium in Österreich. Ich weiss nicht, ob ich es in diesem Semester fertig bekomme, oder noch ein Semester benötige. Ich möchte allerdings, bevor ich mit dem Zahnmedizinstudium in Deutschland beginne, das Studium hier beenden; deshalb die Ungewissheit, ob ich den Studienplatz - so ich ihn bekomme - annehmen kann oder nicht. Weiters spielen noch andere, familiäre Dinge mit hinein.

    Also nochmal im Klartext: Ich bekomme den Bescheid, dass ich einen Studienplatz bekomme und antworte nicht (dann bin ich ja nochnicht immatrikuliert, nicht wahr?). Dann wird der Studienplatz eben anderweitig vergeben und ich kann mich für das Wintersemester 2011 also in einem Jahr wieder bewerben, ohne jeglichen Nachteil??? Stimmt das so?

    lg
    Manfred



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