Reicht wenn Du die nacharbeitest, oder die Stationsleitung überzeugst es gar nicht erst zu erwähnenZitat von Erebrandir
Reicht wenn Du die nacharbeitest, oder die Stationsleitung überzeugst es gar nicht erst zu erwähnenZitat von Erebrandir
Zu 2.: Ja, es muss prinzipiell die PDL sein. Auf meinen Bescheinigungen ist übrigens ein zusätzlicher Stempel "Pflegedienstleitung" unter der Unterschrift angebracht.
Zu 3.: http://www.medi-learn.de/medizinstud...uefungsaemter/
Gruß,
SuperSonic
habs jetzt nochnicht erlebt, dass es mit einer krankheitsbedingten unterbrechung probleme gab.. wurde bei mir auch nie auf der bescheinigung erwähnt. bzw. die bescheinigung wird ja idR von der pflegedienstleitung erstellt, die garnicht weiß, ob und wann du mal krank warst. zumindest bei mir wurde das von der jeweiligen stationsleitung nicht weitergegeben. aber manche stationsleitungen verlangen dann halt, dass du die tage nacharbeitest.. entweder durch tage hintendranhängen oder ein zusätzliches wochenende oder ähnliches.
ist nicht überall so, bei uns hatten sie sich sehr affig - wenn du nacharbeiten musst, achte darauf dass es gleich im unmittelbaren Anschluss an das ursprüngliche Ende ist ( also weiterarbeiten ) , damit nicht eine Unterbrechnung eintrittZitat von papiertiger
erstmal hallo, bin neu hier im forum
bastele gerade an meinem abitur und würde gerne im sommer schon die ersten 60 tage des praktikums hinter mich bringen. beim recherchieren bin ich nun auf folgende problemstellung gestoßen:
ist es richtig, dass ich mein zeugnis über diese 60 tage bei irgendeinem prüfungsamt einreichen muss?
ich habe außerdem gelesen, dass es etwas mit dem bundesland in dem ich geboren bin zu tun hat wo ich es einreichen muss, wenn ich noch nicht studiere. stimmt das und ist es später egal wo ich dann studiere?
im voraus schon mal danke für eure antworten