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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2266
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    Zitat Zitat von Erebrandir
    Hallo,

    ich mache auch gerade meine Pflegepraktikum (60 Tage geplant) und habe ein paar Fragen, die nun aufgetreten sind.

    1. Ich bin drei Tage krankheitsbedingt ausgefallen. Angenommen, die Stationsleitung sieht dies als Unterbrechung an (Krankschreibung vom Arzt hab ich zwar.....aber mal sehen, das nützt ja nicht wirklich was), reicht es dann die Tage nachzuarbeiten um auf meine 60 zu kommen oder muss ich die Stationsleitung auch noch nach der Nacharbeitung davon überzeugen, die Unterbrechung unter den Tisch fallen zu lassen, da immer 30 Tage am Stück gearbeitet werden müssen? Bin mir nicht sicher, was diesen Punkt angeht....ob 1 Teil + nicht mitgezählte Untebrrechung (nichtmitgezählt als Kalendertage des Praktikums) + 2 Teil = 60 reicht oder es wirklich 60 am Stück sein müssen....
    Reicht wenn Du die nacharbeitest, oder die Stationsleitung überzeugst es gar nicht erst zu erwähnen



  2. #2267
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    2.798
    Zu 2.: Ja, es muss prinzipiell die PDL sein. Auf meinen Bescheinigungen ist übrigens ein zusätzlicher Stempel "Pflegedienstleitung" unter der Unterschrift angebracht.

    Zu 3.: http://www.medi-learn.de/medizinstud...uefungsaemter/

    Gruß,
    SuperSonic



  3. #2268
    IntubierTier Avatar von papiertiger
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    habs jetzt nochnicht erlebt, dass es mit einer krankheitsbedingten unterbrechung probleme gab.. wurde bei mir auch nie auf der bescheinigung erwähnt. bzw. die bescheinigung wird ja idR von der pflegedienstleitung erstellt, die garnicht weiß, ob und wann du mal krank warst. zumindest bei mir wurde das von der jeweiligen stationsleitung nicht weitergegeben. aber manche stationsleitungen verlangen dann halt, dass du die tage nacharbeitest.. entweder durch tage hintendranhängen oder ein zusätzliches wochenende oder ähnliches.



  4. #2269
    Ehemaliger User 05022011
    Guest
    Zitat Zitat von papiertiger
    habs jetzt nochnicht erlebt, dass es mit einer krankheitsbedingten unterbrechung probleme gab.. wurde bei mir auch nie auf der bescheinigung erwähnt.
    ist nicht überall so, bei uns hatten sie sich sehr affig - wenn du nacharbeiten musst, achte darauf dass es gleich im unmittelbaren Anschluss an das ursprüngliche Ende ist ( also weiterarbeiten ) , damit nicht eine Unterbrechnung eintritt



  5. #2270
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    erstmal hallo, bin neu hier im forum

    bastele gerade an meinem abitur und würde gerne im sommer schon die ersten 60 tage des praktikums hinter mich bringen. beim recherchieren bin ich nun auf folgende problemstellung gestoßen:
    ist es richtig, dass ich mein zeugnis über diese 60 tage bei irgendeinem prüfungsamt einreichen muss?
    ich habe außerdem gelesen, dass es etwas mit dem bundesland in dem ich geboren bin zu tun hat wo ich es einreichen muss, wenn ich noch nicht studiere. stimmt das und ist es später egal wo ich dann studiere?

    im voraus schon mal danke für eure antworten



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