Hallo und willkommen im Forum!
1. Es ist richtig. Du musst dir die Tage von dem für dich zuständigen Landesprüfungsamt für Heilberufe anerkennen lassen bis zur Anmeldung zur 1. ärztlichen Prüfung (Physikum).
Dazu muss die Pflegedienstleitung das Praktikum auf einem speziellen Zeugnis (gemäß der Anlage der Approbationsordnung) bestätigen.
2. Es stimmt zwar, dass das LPA deines Heimatbundeslandes für dich zur Zeit als nichtimmatrikulierte Studienanwärterin zuständig ist, allerdings müsstest du das Praktikum, sobald du Studnetin bist, von dem LPA, das dann für dich zuständig ist, anerkennen lassen....also wartet man am besten, bis man Student ist, um sich das ganze anerkennen zu lassen. Das spart Arbeit. Wichtig ist nur, dass das LPA dein Praktikum überhaupt anerkennt!