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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #4641
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    Zitat Zitat von twin2 Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz korrekt.

    Auch wenn du noch nicht immatrikuliert bist kannst du dir das KPP schon anerkennen lassen.
    Zuständig ist dann das LPA des Bundeslandes in dem du geboren bist.

    Bist du im Ausland geboren, dann ist die LPA in Düsseldorf zuständig.
    Für Bremen oder Brandenburg (da bin ich mir nicht 100% sicher) müsste auch die LPA Düsseldorf zuständig sein.
    Hm, also hier https://www.uni-muenchen.de/studium/...diz/index.html steht, dass ohne Studienverlaufsbescheinigung keine Auskunft erteilt wird...
    (Bin in Bayern geboren und werde in München studieren)


    Zitat Zitat von doro2000 Beitrag anzeigen
    Verstehe ich das richtig, dass das mit der Vollzeit in dieser Zusatzbescheinigung stehen sollte? Im Vordruck für die "normale" Bescheinigung steht davon nix...
    Weiß hierzu noch jemand was?



  2. #4642
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Lass es dir lieber gleich so bescheinigen, als dass du dem Ding kurz vorm Physikum hinterher rennen musst.
    This above all: to thine own self be true,
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    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #4643
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    Zitat Zitat von doro2000 Beitrag anzeigen
    Hm, also hier https://www.uni-muenchen.de/studium/...diz/index.html steht, dass ohne Studienverlaufsbescheinigung keine Auskunft erteilt wird...
    (Bin in Bayern geboren und werde in München studieren)




    Weiß hierzu noch jemand was?


    Hm.... Du willst ja keine Auskunft sondern die Anerkennung / Bescheinigung des Pflegepraktikums von der LPA.
    Also vom Landesprüfungsamt ! Nicht von der Uni.

    Ich würde es auch gleich bescheinigen/ anerkennen lassen, damit nicht später eine unliebsame Überraschung auf dich wartet.

    Allerdings hat die LPA in diesem Fall (KPP) ja nichts mit der LMU zu tun:
    https://www.regierung.oberbayern.bay.../lpa/aufgaben/

    und somit steht das ja eindeutig in dem Link drin, dass man noch nicht immatrikuliert sein muss.
    Unten im Text mit "oder" gekennzeichnet.

    Ggf. halt im April 2019 einreichen.
    Geändert von twin2 (03.11.2018 um 20:17 Uhr) Grund: Link des LPAs München



  4. #4644
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    Ich probiere es mal zuerst über die FAQs hier 😁 Mir geht es um Folgendes: ich beende meine Ausbildung jetzt im Juli, und dann klappt es mit Glück mit dem Medizinstudium. Würde jetzt gerne von Juli bis Oktober (so viel wie ich reinpacken kann) mein Pflegepraktikum absolvieren. Ich habe jetzt allerdings gelesen, dass das Pflegepraktikum maximal 2 Jahre alt sein darf. Die Bescheinigung reiche ich ja zum Physikum ein, das wiederum ist ja auch nach zwei Jahren. Ist es dann nicht so, dass mein Pflegepraktikum dann schon veraltet ist? Oder kann man sein Physik vorher einreichen, sobald man seine drei Monate zusammen hat? Verständlich? 😅 Wäre ja sehr blöd, wenn das dann nicht mehr gilt. ^^
    Anbei die Frage: weiss jemand, ob die Ausbildung zur MFA mir was erspart? Würde beim LPA nachfragen, aber ohne Studienplatz...

    Edit: Okay, habe bisschen hier gestöbert (nur grob): ich kann es vor der Immatrikulation anerkennen lassen. Problem solved. Bitte um Korrektur, falls ich das falsch verstanden habe...glaube aber das passt so. 😅
    Geändert von sudolas (27.01.2019 um 20:54 Uhr)



  5. #4645
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    Hey Liebe Leute ich hoffe jemand kann mir helfen ich mache im Moment 60 Tage in der Kardiologie. Nun habe ich meine Schichten für Mai und Juni bekommen und musste stocken. Ich arbeite an jeden Feiertag (haben hier in Hessen rund 3/4 Feiertage) dann arbeite ich 7-11 Tage am Stück, auch komplett in der Frühschicht. Meine Frage ist es jetzt, was ist denn erlaubt und was ist schon Ausbeute. Ich bin ja "nur" Praktikantin. Und ich habe Mal gerechnet, ich arbeite von den 30 Tagen 26. Ich kenne mich da leider null aus, hoffe ihr könnt helfen ?



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