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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
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    Hallo, gestern flatterte mir ein Schreiben meiner (gesetzlichen) Krankenkasse ins Haus: Da ich das 30. Lebensjahr vollendet habe, endet nun die studentische Krankenversicherung zum 31.3.!
    Ausnahmen gibt es aber u. a. bei Absolventen des zweiten Bildungsweges, was bei mir zutrifft! Habe erst mit 28 das Studium begonnen!
    Die Sachbearbeiterin fragte dann aber, ob ich schon eine Ausbildung habe und da dies der Fall ist und diese Ausbildung (Arzthelferin) nicht unabdingbare Voraussetzung für das Studium ist, sähe es wohl schlecht mit einer weiteren Versicherung zum Studententarif aus. Ich stelle jetzt noch mal einen Antrag auf Verlängerung, aber die Chancen stünden schlecht, sagte sie. Ich müsste mich wohl als freiwilliges Mitglied versichern, und das ist ziemlich teuer....

    Kann / darf sowas sein??? Kennt sich jemand damit aus oder steckt der eine oder andere auch in dieser Situation??

    Nightingale



  2. #2
    zwischen Tür und Angel Avatar von Nico
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    Hallo nightingale

    Mich haben sie mit 30 auch aus der Studentenversicherung rausgeworfen. Ich hatte auch vorher eine Ausbildung gemacht. Das war denen egal...nutzte alles nichts.

    Beitragsrechner TKK

    Schau mal im Beitragsrechner, was du bezahlen müsstest - geht nach Einkommenshöhe.

    Gruß
    Nico



  3. #3
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    ... und für die männlichen Kommilitonen:

    Dienstzeiten (BW/Zivi) werden komplett angerechnet (bei mir 9 Jahre *fg*)

    "Mary" airmaria
    Ruhe bewahren, wenn Ruhe verloren: Ruhe wiederfinden!





  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
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    @nico: Danke für den Link mit dem Beitragsrechner - die BKK ist schon mal viel günstiger als meine jetzige Krankenkasse es sein wird.
    Trotzdem: Absolventen des 2. Bildungsweges haben ggf. Anspruch auf Verlängerung des Studententarifs und da werde ich jetzt erst mal alle Hebel in Bewegung setzen - habe z. B. gelesen, dass die Zeit, die man zum Erwerb der Zugangsberechtigung aufgewendet hat, noch angerechnet wird!

    War das bei dir vielleicht auch so? Es gibt auch Ausnahmefälle in Form von persönlichen Gründen, Krankheit und Kindererziehung!

    Gruss

    Nightingale



  5. #5
    zwischen Tür und Angel Avatar von Nico
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    Ich bin dann einfach in die Private Versicherung meines Mannes gegangen - als Familienversicherte.
    Das war auf jeden Fall günstiger.

    Und auch jetzt, wo ich (wieder) selbst versichert bin, bezahle ich privat ähnlich wie in der Gesetzlichen, habe aber bessere Leistungen dabei.

    Und sobald ich im Beruf Geld verdiene, kann ich wieder in eine gesetzliche Versicherung wechseln. (wenn ich dann will.)

    Gruß
    Nico



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