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Hallo zusammen,
wie ich mitbekommen habe kann man sich vor Erhalt der Prüfungsladung noch abmelden.
Was gelten denn hierbei für Voraussetzungen? Wäre sehr nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Bundesland ist Hessen.
Wenn man schon eine Teilprüfung bereits bestanden hat z.B. schriftlich und sich dann beim nächsten Physikum von der Prüfung also in dem Fall mündlich abmelden möchte, erlicht dann die bereits bestandene schriftliche Prüfung und man muss Beides erneut machen oder in Zukunft nur den Teil wiederholen, den man noch nicht gemacht hat?
Wäre Dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte.