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  1. #1
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    Ich habe im Deutschen Ärzteblatt den Artikel "Medizinischer Fakultätstag: Nein zum 'Hammerexamen'" gelesen, in dem es u.a. darum geht, den schriftlichen Teil des 2. Abschnitts des Staatsexamens (wieder) vor das PJ zu legen.

    Doch was mir v.a. aufgefallen ist, ist folgender Absatz:

    Der 72. Ordentliche Medizinische Fakultätentag [MFT] empfiehlt dem Bundesgesetzgeber stattdessen andere Änderungen der ÄAppO: So sollen die Dauer der mündlich-praktischen M1-Prüfungen sowie der mündlich-praktische Teil der M2-Prüfung reduziert werden. Ferner möchte der MFT die Zulassung zum Medizinstudium nach Wartezeit abzuschaffen oder deutlich reduzieren sowie die geltende Altersgrenze von 55 Jahren für den Studienbeginn absenken.
    (Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/...=heft&id=97290)

    Ich will jetzt hier keine Panikmaschinerie lostreten, sondern vielmehr frage ich mich, wie ernst man das nehmen kann? Was meint ihr dazu?

    LG,
    Photox
    Geändert von Photoxipam (10.07.2011 um 10:48 Uhr) Grund: Tippfehler Überschrift



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  2. #2
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  3. #3
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    Es ist doch im Grdungesetz verankert, dass jeder seinen Berufswunsch auch erzielen kann, oder nicht? Dafür ist die Wartezeit doch da...
    Wenn man die abschafft, wäre es im schlimmsten Falle doch verfassungswidrig?



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  4. #4
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    Das ganze unter Problemlage aufgeführt:
    "Durch den stetigen Anstieg der Wartesemester müssen die Bewerber eine nicht kalkulierbare sehr lange Wartezeit in Kauf nehmen, in der sie innerhalb Deutschlands auch kein verwandtes Studium aufnehmen dürfen. Zudem liegt bei dem späten Studienbeginn die Schulzeit so weit in der Vergangenheit, dass viele der Studienanfänger großte Probleme damit haben, dem Studientempo und den Inhalten zu folgen. Dies führt zu einer drastischen höheren Zahl von Studienabbrüchen der Studierenden aus der Wartezeitquote im Vergleich zu den nach Abiturnote oder den Auswahlverfahren der Hochschulenen Zugelassenen. Davon abgesehen ist es volkswirtschaftlich nicht vertretbar, durch die Wartezeitquote gezielt Bewerber zuzulassen, die nach dem Studium eine deutlich verringerte Tätigkeitszeit als Ärztin oder Arzt haben. So gibt es über 50jährige Studienanfänger, die sofort einen Studienplatz über die Wartezeit erhalten."

    Irgndwie werden da zu viele Behauptungen aufgestellt, zB kenn ich jetzt keinen 50jährigen, Anfang 30 okay, aber mit 50 rennt hier keiner rum. Und außerdem brauchen die älteren Studienanfänger idR etwas länger, weil viele von denen auch noch andere Verpflichtungen haben, und nicht wie hier beschrieben ausschließlich weil die Schulzeit soweit zurück liegt.



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  5. #5
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    Die unkalkulierbare Wartezeit ist ja gar nicht so unkalkulierbar. In diesen 5 bis 7 Jahren ist sowohl eine Ausbildung plus Berufstätigkeit als auch -rein hypothetisch - ein Bachelor-Studium zu schaffen. Unkalkulierbar wird die Wartezeit durch diverse Auswahlkriterien der Unis, die Bewerber mit DNs besser 2.0 verunsichern, durch irgendwelche Boni doch noch eine Chance zu haben und deshalb eine konsequente Lebensplanung verhindern. Denn das ist der einzige Vorteil der jetzigen DN-unabhängigen Wartezeitregelung, dass sie eben kalkulierbar ist.

    Alternativ sinnvoll wäre mMn eine Reduzierung der Wartezeitquote auf 5 % der Studienplätze, um die gesetzlichen Vorgaben zur freien Berufswahl zu erfüllen, und gleichzeitige Einführung einer 10 %igen Zweitstudiumsquote. Beispielsweise werden zur Zeit unzählige Biologen weit über Bedarf produziert, deren Kenntnisse für ein anschließendes Medizinstudium bereichernd wären. Medizinische Forschungsneuerungen werden überwiegend von Biochemikern und Molekularbiologen entwickelt. Warum wohl? Weil diese Fächer im Medizinstudium viel zu kurz kommen. Ein Zusatzstudium wäre auch hier nur von Vorteil.

    Wohingegen mir z.B. eine Pflegerausbildung, wie sie als Wartezeitüberbrückung und vermeintliche Zusatzqualifizierung zur Chancenverbesserung üblich ist, völlig sinnlos zu sein scheint, da sie abgesehen von der Erfahrung im praktischen Krankenhausablauf keine Zusatzqualifikation zum Arztberuf darstellt. Völlig verschwendete Lebenszeit.
    Durch die Anerkennung eines Erststudiums fiele auch das Problem weg, dass offenbar viele Langzeitwarter, die in minderqualifizierenden Ausbildungsberufen geparkt haben, Lernschwierigkeiten beim Wiedereinstieg haben und deshalb im Medizinstudium scheitern.

    Im Übrigen ist der Vorschlag im obigen Artikel, Medizinstudienplätze nach Los zu vergeben, wohl die völlige Bankrotterklärung im Sinne einer gerechten Platzvergabe und die Abstrafung jeglichen Leistungswillens.
    Geändert von hulahopp (10.07.2011 um 10:26 Uhr)



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