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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Es gibt Gefährdungen die ganz klar eine Beschäftigung einer Schwangeren verbieten. zB. Umgang mit krebserregenden Stoffen. Das Verbot ergibt sich oft aus Regelungen zu den Gefährdungen.

    Dann gibt es noch im Mutterschutzgesetz die "unverantwortbare Gefährdung". Das ist recht schwammig gehalten, aber inzwischen gibt es teilweise nähere Ausführungen der Gewerbeaufsichtsämter dazu.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #12
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    In dem Artikel zu der Umfrage ist ein grober Fehler drin: Der Part mit der Betriebsärztin. Für die GB ist der ARBEITGEBER verantwortlich, nicht der Betriebsarzt. Und wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine Beschäftigung nicht möglich ist, spricht der ARBEITGEBER das Beschäftigungsverbot aus.
    Der Betriebsarzt ist vor allem in einem spezeillen Fall zuständig: Wenn bei einer Infektionsgefährdung eine Immunitätsprüfung bei der Schwangeren erforderlich ist.
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  3. #13
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    Ich bin noch Schwanger und kann nicht viel sagen aber eine Kollegin darf mit 50% Dienste machen und Sie bekommt das bezahlt. Ich denke in solche Situation musst du mit deinem Chef sprechen.



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  4. #14
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    Edit: Ist die schwanger oder in Elternzeit oder einfach so in Teilzeit?
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  5. #15
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    Danke erstmal für eure Antworten!

    ich frag mich halt was der Unterschied ist zwischen "ich habe eine 50% Stelle" und "ich bin in Elternzeit und habe eine 50% Stelle". Und wie das mit den Diensten gehandhabt wird, da ich ja "nur" Rufbereitschaft habe. Bisher hab ich auch noch keine wirklichen Erkenntnisse durch Google gewonnen. Ich befürchte auch, dass die Personalabteilung sich da auch nicht so gut auskennen wird denn scheinbar nehmen nicht viele diese Möglichkeit wahr



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