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Es gibt Gefährdungen die ganz klar eine Beschäftigung einer Schwangeren verbieten. zB. Umgang mit krebserregenden Stoffen. Das Verbot ergibt sich oft aus Regelungen zu den Gefährdungen.
Dann gibt es noch im Mutterschutzgesetz die "unverantwortbare Gefährdung". Das ist recht schwammig gehalten, aber inzwischen gibt es teilweise nähere Ausführungen der Gewerbeaufsichtsämter dazu.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3