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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von Praia-do-Forte
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    Hallo an alle Mitleser,
    ich bin hier in einen Streitfall mit einer Versicherung hineingeraten (bin nicht der Patient!), bei dem es um die Fragestellung geht ab wann man von einer akuten unvorhersehbaren Erkrankung sprechen kann.
    Würde gerne mal eure Meinung hören.
    Es geht um jemanden der als ausländischer Student eine Incoming-Versicherung hat. Diese Versicherung bezahlt:
    "die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die im vereinbarten Geltungsbereich während des versicherten Zeitraumes akut eintreten".
    Der Versicherte ist hier schwer erkrankt, wusste von seiner chronischen vorbestehenden Erkrankung nichts, wird jetzt seit ein paar Wochen (intensiv-)stationär behandelt und die Versicherung will NICHTS bezahlen. Er hatte schon länger mit -sagen wir zusammengefasst- B-Symptomatiken zu tun, hat sich aber vor dieser akuten Verschlechterung nie untersuchen lassen.

    Wenn jemand z.B. einreist mit immer wiederkehrenden Kopfschmerzen, hier dann erstmals eine Lähmung entwickelt und es stellt sich ein Hirn-TU heraus, ist das dann keine akute Erkrankung mehr?

    Wenn jemand mit bekanntem Asthma einreist und hier eine Exazerbation erleidet, ist das dann eine akute Erkrankung ? (so schon mal gesehen, ist damals erstattet worden!)

    Wenn jemand einreist mit einer Hautveränderung und es stellt sich später heraus es ist eine Leishmaniose, ist das auch keine akute Erkrankung?



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Genau das Problem hat einer meiner Patienten mit seiner Reiserücktrittsversicherung, die nicht einsehen will, dass ein Glaukom nicht per se einen von einer Reise abhält, ein akut eine Woche vorher exazerbiertes und nicht medikamentös behandelbares jedoch schon. Die Nummer geht jetzt vor Gericht.
    Nach meinem Rechtsempfinden ist das von dir geschilderte aber sehr wohl eine akute Erkrankung, die ja auch akut sogar intensivmedizinisch behandelt werden musste. Man kann nicht von Laien erwarten, dass sie anhand unspezifischer Symptome erkennen, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und zum Arzt rennen... Keine Ahnung, ob es da Grundsatzurteile gibt...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hallo:
    "Wenn jemand mit bekanntem Asthma einreist und hier eine Exazerbation erleidet, ist das dann eine akute Erkrankung ?"
    --> formal gilt so etwas eher als Exazerbation bzw. Verschlechterung einer vorbestehenden (chronischen) Erkrankung.
    Wobei hier dann oft der Streit resultiert, ob die Verschlechterung bzw. Exazerbation ggf. vorauszusehen war.



  4. #4
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Da muss man trennen:

    1. Erstdiagnose einer akuten Erkrankung.
    2. Erstdiagnose einer akuten Erkrankung, die durch eine bestehende chronische Erkrankung begünstigt wird.
    3. Erstdiagnose einer chronischen Erkrankung ggf. mit akuter Syptomatik ohne vorherige Symptome.
    4. Erstdiagnose einer chronischen Erkrankung mit zuvor bereits bestehenden, aber nicht entsprechend gedeuteten Symptomen.
    5. Akute Exacerbation einer bekannten Erkrankung.

    Im ersten Fall (z.B. akute Appendizitis) greift die Versicherung.
    Im 2. Fall (z.B. Pneumonie bei struktureller Lungenerkrankung) wird die Versicherung nur dann zahlen, wenn man die Grunderkrankung angegeben hat. Denn die Versicherung wird da einen Zusammenhang herstellen à la: "Ohne die COPD hätte der bestimmt keine Pneumonie gekriegt und hätten wir von der COPD gewusst, dann hätten wir eine risikoadaptierte (i.e. höhere) Prämie verlangt oder gleich garnicht versichert.
    Im dritten Fall (z.B. Erstmanifestation arterieller Hypertonus mit hypertensiver Entgleisung und Epistaxis) sollte die Versicherung einspringen, da ein evt. vorbestehender Hypertonus dem Versicherungsnehmer ja unbekannt war. Pech für die Versicherung, die wird aber sicherlich mal alte Unterlagen vom Hausarzt anfordern und Wehe da war einmal ein höherer Wert dabei.
    Im vierten Fall (z.B. Hirntumor bei vorbestehendem Kopfschmerz) kommt es wieder drauf an, was der Versicherungsnehmer angegeben hat. War er deshalb schon in ärztlicher Behandlung (auch wenn ohne oder mit harmloser Diagnose) und hat das nicht angegeben, dann wird die Versicherung sich querstellen, wenn man es angegeben hat wird sie Zahlen müssen.
    Im letzten Fall hängt es auch daran, was man angegeben hat. Hat man die bekannte chronische Erkrankung verschwiegen dann kann man's vergessen, hat man es angegeben und die Versicherung hat einen trotzdem versichert, dann ist es deren Pech - was aber jeweils nicht heißt, dass sie trotzdem nicht noch Wege suchen werden, trotzdem nix zu zahlen.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



  5. #5
    Platin Mitglied Avatar von Praia-do-Forte
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    endlich keine Prüfung mehr
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    880
    Danke für eure Antworten!
    Und wenn nun, Rico, bei der Antragsstellung schlicht und einfach keine Vordiagnosen/ Symptome abgefragt werden?
    Schau Dir z.B. mal ein ADAC-Antragsformular an für Incomings.

    Letztendlich schließen wir hier alle nun mittlerweile daraus dass man keine Reisen unternehmen sollte wenn man jemals IRGENDWELCHE Symptome oder Auffälligkeiten hatte, da man sonst auf immens hohen Kosten sitzen bleibt. Wozu gibt es da eine Versicherung?

    Die Asthma-Exacerbation hätte meiner Meinung nach damals die Versicherung nicht übernehmen unbedingt müssen, da bekannt und auch schon sporadisch vorbehandelt.....

    Aber es ist natürlich klar, dieses Mal geht es um erheblich mehr Kohle, da muss die Versicherung ja gleich mal prophylaktisch nein sagen.



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