teaser bild
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 17
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.749
    Es kommt auf den genauen Vertragstext der Versicherung an.

    Sind vorher bekannte Erkrankungen ausgeschlossen oder alle zum Antritt der Reise bestehenden Erkrankungen von dennen der Patient evtl. auch nicht weiß.

    Normalerweise kenne ich es eigentlich auch so, dass nur nicht zum Zeitpunkte des Reiseantritts bekannte, akute Erkrankungen bezahlt werden. In diesem Fall besteht also eigentlich eine Leistungspflicht. Jedoch wird bei teuren Erkrankungen (und so hört es sich an) gerne erstmal verweigert. Der Klageweg ist lang und viele geben auf, bzw. können es sich irgendwann nicht mehr leisten.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.03.2010
    Beiträge
    574
    Das sind letztlich wohl gutachterliche Fragen (Rechtsstreit), hiezu bitte in (fach)einschlägigen Werken zur versicherungsmedizinischen Begutachtung nachlesen bzw. eine Literaturrecherche in einschlägigen Zeitschriften vornehmen.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #8
    Platin Mitglied Avatar von Praia-do-Forte
    Mitglied seit
    21.02.2003
    Semester:
    endlich keine Prüfung mehr
    Beiträge
    880
    Zitat Zitat von stennadolny Beitrag anzeigen
    Das sind letztlich wohl gutachterliche Fragen (Rechtsstreit), hiezu bitte in (fach)einschlägigen Werken zur versicherungsmedizinischen Begutachtung nachlesen bzw. eine Literaturrecherche in einschlägigen Zeitschriften vornehmen.
    Das ist mir wohl klar dass man um professionelle Hilfe ggf. nicht herumkommt. Wollte nur eine erste Einschätzung unter Kollegen um auszuschließen dass sich bei mir ein Denkfehler eingeschlichen hat.

    Ich habe mittlerweile nach älteren Urteilen gesucht und z.B. einen Fall gefunden in dem jemand eingereist ist, bei dem eine Herzerkrankung bekannt war, der aber im Heimatland nicht behandelt wurde. Der Pat. musste hier in D stationär wegen einer Insuffizienz behandelt werden und konnte sogar unter diesen Vorraussetzungen die Zahlung der Versicherung einklagen.
    Im Text stand "Auch bei Kenntnis einer Vorerkrankung besteht für die Behandlung akuter Beschwerden Versicherungsschutz, sofern das Auftreten dieser Beschwerden nicht voraussehbar war."
    Und in "meinem" Fall war die Erkrankung nicht mal bekannt.

    FirebirdUSA, ich fürchte Deine letzte Vermutung wird wohl so stimmen. Teure Erkrankung = erst einmal verweigern.

    Aber abgesehen von dem was ich anfangs zitierte steht nichts wegweisendes zu dem Thema im Vertrag.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Mal ne blöde Frage: Um was für eine Versicherung handelt es sich dabei und wie lange war der geplante Aufenthalt?
    Je nach Zusammenhang kann ja akute Erkrankung auch bedeuten, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die zeitnah behandelt werden muss.

    Fällt mir nur gerade ein, weil wir z.B. öfter ausländische Soldaten haben, die bei uns Ausbildungen machen. Da übernehmen wir die Kosten für Behandlungen, die eben in diesem Zeitraum durchgeführt werden müssen, damit es nicht zu einem gesundheitlichen Schaden kommt.
    Was warten kann, wird dann bis zur Rückkehr in´s Heimatland verschoben.
    Also wenn jemand 3 Wochen später nach Hause fliegt, machen wir nicht wirklich die große Hypertonieabklärung, würden aber die Behandlung einer Entgleisung übernehmen, auch wenn die Hypertonie vorbekannt ist.
    Bei seit längerem bestehenden Kopfschmerzen wäre die Überlegung, wann die geplante Rückkehr ist und wie lange die Beschwerden schon bestehen. Evtl. würde noch die Diagnostik gemacht, eine aufwändige Therapie nur in Ausnahmefällen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #10
    Platin Mitglied Avatar von Praia-do-Forte
    Mitglied seit
    21.02.2003
    Semester:
    endlich keine Prüfung mehr
    Beiträge
    880
    Das ganze ist eine Krankenversicherung für ausländische Studenten. Die Versicherungsdauer ist bis mindestens Mitte dieses Jahres.
    Ich verstehe was Du meinst, wenn es um eine "einfache" Abklärung von Symptomen geht, die ggf. bei zeitnaher Rückreise auch dort abgeklärt werden können.
    In diesem "meinen" Fall ist die Rückreise in weiter Ferne (war sie auch schon vor Erkrankung), und der Patient ist so kurzfristig und schwer erkrankt dass eine Rückreise wohl nur mit Intensiv-Transport möglich gewesen wäre....



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook