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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    ich habe bei der ZVS einen Antrag auf Nachteilsausgleich Wartezeit gestellt, da ich die achte Klasse durch die schwere Erkrankung meines Vaters wiederholen musste. Die Schule bestätigte mir, dass ich durch die Erkrankung meines Vaters der mittlerweile übrigens verstorben ist dem Unterricht nur schwer folgen konnte und dadurch die Klasse wiederholen musste. Ich habe mit der Schulbescheinigung, ein Gutachten eines Psychologen und die Todesurkunde meines Vaters beigelegt. Das Kontrollblatt der ZVS bestätigt, dass der Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt wurde und es ist nichts rot unterlegt, ich muss also nichts nachreichen. Was meint ihr wie meine Chancen stehen? Würde die ZVS sich melden falls die Unterlagen nicht ausreichen sollten? Auf Nachfrage ob der Antrag angenommen wurde, bekam ich nur die Antwort dass die Entscheidung mit den Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheiden bekannt gegeben wird.

    Viele Grüße,
    Lukullus



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  2. #2
    Gasmann Avatar von kra-
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    Wenn ich damals alles richtig verstanden habe müsstest du nachweisen, dass deine Noten VOR dem Tod deines Vaters deutlich besser waren, das ist der springende Punkt.
    Abgesehen davon spielt, Nachteilsausgleich hin oder her, deine Abinote trotzdem noch eine entscheidene Rolle. Was ist denn dein Schnitt?



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