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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Yuka
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    Hi Leute,

    ich weiß, dass das Thema schon mal kam, aber richtig verifizierte Antworten darauf gab es jetzt nicht!

    Angenommen ich fange eine Assi-Stelle an und entschließe mich dann nach einigen Monaten aufzuhören. Werden mir diese Monate dann trotzdem angerechnet mit Antritt der neuen Stelle? Und muss zwischen den zwei Etappen eine gewisse Frist eingehalten werden??

    Vielen Dank für eure Antworten!!!



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  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Alles oberhalb von 6 Monaten wird angerechnet.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Yuka
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    Danke für die Antwort!

    Und wenn ich nun iwo 6 Monate arbeite und dann kündige, brauch ich sicher keine Frist einzuhalten bis ich die restlichen 1 1/2 Jahre absolviere!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Hellequin Beitrag anzeigen
    Alles oberhalb von 6 Monaten wird angerechnet.
    ähem, sorry das halte ich für eine falsche Aussage, lieber Admin.

    in der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (nachlesbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/zo...005820957.html) steht nämlich folgendes:

    Die Vorbereitung muß eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Kassenzahnärzte umfassen; (...) Für die übrige Zeit kann die Vorbereitung durch Tätigkeiten in unselbständiger Stellung in Universitätszahnkliniken, Zahnstationen eines Krankenhauses oder des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Bundeswehr oder in Zahnkliniken abgeleistet werden. Bis zu drei Monaten der Vorbereitung nach Satz 1 können durch eine Tätigkeit von gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik oder einer Zahnstation der Bundeswehr ersetzt werden. Tätigkeiten (...) können nicht angerechnet werden, wenn sie in kürzeren Zeitabschnitten als drei Wochen oder bei gleichzeitiger Ausübung einer eigenen Praxis abgeleistet werden."


    Für mich bedeutet das im Klartext:

    -Die Assizeit dauert insgesamt 2 Jahre
    -6 Monate davon müssen bei einem (oder mehreren!) Kassenzahnarzt(/ärzten) absolviert werden
    -3 dieser obigen 6 Monate können aber auch durch eine Anstellung an der Unizahnklinik ersetzt werden
    -die übrigen 18 Monate können auch an einer öffentlichen Einrichtung absolviert werden

    und jetzt der zentrale Punkt:
    -alle unterschiedlichen Tätigkeiten der Assizeit können nur dann angerechnet werden wenn sie länger als 3 Wochen ausgeführt wurden


    Kann mir hier jemand mit fundiertem Wissen widersprechen?
    Geändert von chris225 (01.04.2012 um 10:24 Uhr)



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