teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 6
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.08.2011
    Ort
    Erlangen-Nürnberg
    Semester:
    2.
    Beiträge
    61
    Zur Immatrikulation benötige ich ja den Nachweis über die student. Krankenversicherung - ich wollte deswegen morgen zu meiner Krankenkasse.

    Nun fiel mir spontan ein: kann ich mich überhaupt schon student. krankenversichern, wenn ich noch bis Ende März in einem Beschäftigungsverhältnis bin? Und wenn nein, wie soll ich mich dann bitte immatrikulieren können??



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
    Mitglied seit
    11.07.2009
    Beiträge
    2.772
    Zitat Zitat von tk7 Beitrag anzeigen
    Zur Immatrikulation benötige ich ja den Nachweis über die student. Krankenversicherung - ich wollte deswegen morgen zu meiner Krankenkasse.

    Nun fiel mir spontan ein: kann ich mich überhaupt schon student. krankenversichern, wenn ich noch bis Ende März in einem Beschäftigungsverhältnis bin? Und wenn nein, wie soll ich mich dann bitte immatrikulieren können??
    Gute Frage....würde mich auch mal interssieren, da es mir wahrscheinlich genauso geht. Ich arbeite aufjedenfall noch bis zum 30.04. vollzeit....Habe zwar fast den ganzen April dann Urlaub, falls ich nen Platz bekomme, aber angestellt bin ich ja immer noch und also auch über die Arbeit versichert.
    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
    mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam


    Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
    Muhammad Ali



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    stud.med. Avatar von Linda.1001
    Mitglied seit
    12.04.2007
    Ort
    Duisburg-Essen
    Beiträge
    4.931
    Zitat Zitat von tk7 Beitrag anzeigen
    Zur Immatrikulation benötige ich ja den Nachweis über die student. Krankenversicherung - ich wollte deswegen morgen zu meiner Krankenkasse.

    Nun fiel mir spontan ein: kann ich mich überhaupt schon student. krankenversichern, wenn ich noch bis Ende März in einem Beschäftigungsverhältnis bin? Und wenn nein, wie soll ich mich dann bitte immatrikulieren können??
    Kannst du glaube ich (ohne Gewähr) auch so.....die brauchen nur n Nachweis, dass du krankenversichert bist....ob studentisch oder sonstewie ist denen egal, es geht darum ob privat oder gesetzlich.....
    Aber sicherheitshalber nochmal nachfragen.....



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Du musst nicht studentisch, sondern einfach überhaupt krankenversichert sein. Deine KK kann dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.08.2011
    Ort
    Erlangen-Nürnberg
    Semester:
    2.
    Beiträge
    61
    Sooo, hier mal ein Erfahrungsbericht: zur Krankenkasse gegangen, Fall geschildert (bestehendes Beschäftigungsverhältnis bis 31.03., Studium ab 01.04. - Nachweis über Versicherung wird allerdings bei Einschreibung schon benötigt), musste ein Formular ausfüllen (weiß gar nicht mehr, was da alles gefragt wurde; Datum Erwerb der allg. Hochschulreife, Fachrichtung, Regelstudienzeit und so'n Kram.) und hab' meine Bescheinigung bekommen - ich war da also so nach rund 5 - 10 Minuten wieder raus.

    Aber ob versichert oder student. versichert scheint doch irgendwie was auszumachen, denn auf dem Nachweis steht explizit: Krankenversicherung der Studenten.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook