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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Was mich mal interessieren würde ist, ob man in seinen Rechten, sein 1. Staatsexamen zu verschieben nicht so weit beschnitten ist, daß man gerichtlich dagegen vorgehen kann.

    Immerhin gibt es ja auch einige, die ihr 1. staatsexamen im frühjahr 2004 machen, aber ihre mindestanzahl an Studiensemestern zusammen haben, um im sommer 2004 ihr 2. Ablegen zu können, haben aber schon alle ihre scheine nach alter ao abgelegt, ich sehe da ein erhebliches Problem z.B. auch für Bafög etc. wenn diejenigen nochmal neue scheine machen müssen.

    Kann man da mit einer gerichtlichen Verfügung nichts bewirken?




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  2. #2
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    Das habe ich im Internet gefunden, gibt es da vielleicht Dreh- und Angelpunkte?

    Was meint ihr?


    Auf Beschluß der Vollversammlung der Medizinstudierenden in Gießen vom 07.05.2003 hat die Fachschaft die Klage gegen die neue Ärztliche Approbationsordnung eingereicht. Nachfolgende Pressemitteilung wurde 18.05.2003 an die großen deutschen Presseagenturen, Zeitschriften und Fernsehsender gesandt:


    Bekanntgabe der Fachschaft Humanmedizin Gießen


    Hiermit geben wir bekannt, dass die Fachschaft Humanmedizin Gießen unverzüglich eine Klage gegen den § 43 der neuen Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) einreichen wird. Dieser Beschluß wird von der Fachschaft sowie der Vollversammlung der Medizinstudierenden in Gießen am 07.05.03 mit großer Mehrheit getragen. Wir sehen uns zu diesem Schritt gezwungen, da die Hoffnung, seitens des Gesetzgebers eine vernünftige Übergangsregelung zu entwickeln, gescheitert ist.

    Die vorgeschlagene Übergangsregelung halten wir für ungerecht, übereilt und rechtlich fraglich.

    Das Medizinstudium dauert mindestens 6 Jahre und wir, die wir ein Studium nach bestimmten Bedingungen anfingen, weigern uns, dieses plötzlich nach völlig neuen und anderen Richtlinien fortzusetzen. Wir halten dieses Vorgehen des Gesetzgebers für falsch und werden dies nun gerichtlich überprüfen lassen.

    Den Medizinstudenten wird ein zweifelhafter Hybrid zweier Studiengänge zugemutet: Teilweise wird diesen unter den Ausbildungsbedingungen des alten Studienganges eine Prüfung unter Bedingungen des neuen Studienganges auferlegt, für die diese Medizinstudenten folglich nicht richtig ausgebildet worden sind! Es erscheint uns sehr fraglich, dass eine solche Verunsicherung der zukünftigen Ärzte im Interesse der Patienten bzw. unseres gesellschaftlich-sozialen Gesundheitswesens liegen kann.

    Des weiteren halten wir die übereilte Einführung solch grundlegender Änderungen des Medizinstudiums für äußerst ungeschickt. Eine Vorbereitungszeit von knapp einem Jahr ist für einen solchen Einschnitt unzureichend. Durch die übereilte Einführung kann die neue ÄAppO mit Ihren positiven Aspekten nur unzureichend und unbefriedigend umgesetzt werden. Dies wird unserer Meinung nach dazu fuhren, dass die Ausbildung, gerade in den ersten Jahren, chaotisch und unstrukturiert stattfinden wird. Als weiteres Manko betrachten wir die zwangsläufig stattfindende Reduzierung der Studienplätze, da uns nicht klar ist, wie man dem aktuellen und zukünftigen Ärztemangel damit effektiv begegnen möchte.

    Viele Aspekte in der neuen ÄAppO, z.B. eine voraussichtlich praxisnähere Ausbildung, POL und kleinere Gruppen in Kursen, begrüßen wir, doch mit der übereilten und ungerechten Umstellung für bereits Studierende sind wir nicht einverstanden und werden uns gegen diese wehren!!!

    Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium haben keine Überarbeitung und Korrektur von Schwachstellen gebracht. Proteste und Anregungen seitens der Medizinstudierenden und Mediziner wurden größtenteils ignoriert. Nachbesserungen und mehr Zeit zur Umsetzung sind unserer Meinung nach dringend erforderlich.

    Wir rufen hiermit alle Medizinstudierenden in Deutschland auf, sich mit dem Thema zu beschäftigen und bei gleichen Schlussfolgerungen unsere Klage zu unterstützen. Es betrifft nicht nur Gießen, es betrifft uns alle!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Fachschaft Humanmedizin der JLU Gießen





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  3. #3
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    die Fachschaft Gießen existiert? *fg*
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  4. #4
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    Das mit der Klage klingt gut. (Bzw. schlecht, daß man zu so etwas greifen muß, aber die Politiker haben es herausgefordert!!!)
    Die Frist für das erste StEx, nämlich Sommer 2003, (wenn man das Hammerexamen vermeiden möchte), ist nämlich wirklich sinnlos.
    Daß es irgendwann mal eine Frist für die Umstellung auf die neue AO geben muß, ist klar. Aber die Frist für das 1. StEx ist wirklich völlig unlogisch. Denn erstens wird das alte 1. StEx noch bis Sommer 2005 angeboten und zweitens kann man die andere Frist (altes 2.StEx bis Sommer 2006) auch erreichen, wenn man das alte 1. StEx im Sommer diesen Jahres noch nicht schafft.
    Das, was sich die Politiker da ausgedacht haben, ist wirklich eine Dreistigkeit erster Güte. Undurchdachter Bullshit. Und eine Nachfrage beim Bundesgesundheitsministerium bezüglich dieser Angelegenheit wurde mir völlig falsch beantwortet. Die wissen selbst nicht, was sie tun.
    Ich werde unsere Fachschaft in Bonn auf die Klage ansprechen. Vielleicht kann man durch mehrfach eingereichte Klagen mehr erreichen???

    Bettina



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  5. #5
    Premium Mitglied Avatar von Seaangel
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    Also ich habe hier das mit der Klage in Giessen mitbekommen.
    Bin aber eher einer der gegen die Klage ist, da diese Klage sich ja dann nur auf Giessen bezieht?
    Jedenfalls meinen die Leute hier, dass sich auch andere Staedte anschliessen werden. Von daher.. Nur zu in bonn.
    Ich habe mich nur gefragt, was nun ist, wenn ich in Giessen gezwungen werde 1. Stex zu machen und wechsel dann an eine andere uni, wos dann freiwillig waere und habe dann eventuell nicht so ne tolle Note?
    Hab extra jetzt mit der Dr-Arbeit angefangen, weil ich dachte, ich muesse ja demnaechst nicht aufs 1. lernen, wenn dem aber doch so ist, wuerde es mir persoenlich doch querschiessen...
    Aber jedem wie ers mag.

    Sea -der egal ist, ob sie alt oder Hammerexamen macht.



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