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muss zulassungsfrei sein, ansonsten muss dir die Hochschule das genehmigen und das tun sie nicht immer. Wobei das - soweit ich weiß - auch wieder Ländersache ist. Also mal in das entsprechende Gesetz gucken.
EDIT: mir fällt gerade ein: du kannst deinen Bachelor auch fertig machen und per Abi bewerben. Klingt komisch, aber sofern du die letzte Prüfung nicht geschrieben hast, bevor die Bewerbungsfrist für Medizin abgelaufen ist, bist du Erststudent. Denn auf deinem Abschluss steht ja das letzte Prüfungsdatum. Beispiel: Bewerbungsschluss für das Wintersemester müsste der 15.7. sein, letzte Prüfung ist Ende Juli, deine Urkunde bekommst du im September mit Prüfungsdatum Ende Juli. Ergo bist du für das Wintersemester noch Erststudent, obwohl du dein Studium davor offensichtlich abgeschlossen hast. Das geht natürlich auch mit der Bachelorarbeit, solange das Bewertungsdatum dann nach dem 15.7. liegt.
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Das geht? Kann das jemand bestätigen bzw. irgendeine verlässliche Quelle zitieren?
Versteh mich nicht falsch, ich misstraue dir nicht. Aber du musst meine Zweifel verstehen: Wenn dem nicht so sein sollte und das ganze schiefgeht habe ich ein Riesenproblem. Insofern will ich mich da nicht auf eine Antwort in einem Forum verlassen. Das klingt nämlich irgendwie...heikel. Bekomme ich den Studienplatz nicht wieder aberkannt wenn die merken dass ich eigentlich gar kein Erststudent bin?
Wenn ich mich bzgl. meiner ersten Immatrikulation erinnere musste man doch, wenn man davor etwas anderes studiert hatte, eine Erklärung der Voruni abgeben, dass man keinen Prüfungsanspruch verloren hat oder so...
Sicher, dass man dann bei der Immatrikulation auch nichts von wegen "Kandidat X hat das Studium an der Dorf-Uni im 4. beendet, ohne einen Abschluss erlangt zu haben" einreichen muss?
Wenn das hingegen stimmt wären meine Probleme gelöst. Meine Bachelorurkunde kriege ich, wenn ich alles regulär durchziehe, im September 2013...
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lass es dir schriftl. von Hochschulstart bestätigen. Allerdings ergibt sich das auch aus deren Terminen und der Vergabeverordnung. Das Lustige an der Sache ist ja, dass es in deinem Fall ein Vorteil darstellt, aber für die meisten anderen Studenten reichlich dämlich ist. Man kann sich bei HSS nämlich nicht - wie beim Master üblich - mit 80% der Creditpoints bewerben, sondern muss den Abschluss *komplett* haben. Das heißt man kann regulär das Zweitstudium nicht direkt im Anschluss machen, weil man üblicherweise Ende Juli noch Klausuren schreibt und muss dann somit mindestens bis zum nächsten Sommer warten. Bei den meisten Med. Unis sogar ein komplettes Jahr, da nur recht wenige im Sommer anfangen.
Bei der Einschreibung macht es dann natürlich auch keine Probleme, da du dann ja auch kein Doppelstudium am Laufen hast oder ähnliches.
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Das wäre ja mal echt der Hammer. Und eine äußerst kuriose Lücke in diesem Zulassungswahnsinn...
In der Vergabeordnung heißt es bei § 17:
"(1) Wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat
(Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium), kann nicht im Rahmen der Quoten nach § 6 Abs. 3 bis 5
ausgewählt werden."
Weiterhin heißt es auf http://www.hochschulstart.de/index.php?id=29 explizit:
"Eine Bewerbung ist für Studieninteressierte auch möglich, die
- in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren,
- bereits ein anderes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben (sog. Zweitstudienbewerber)"
Zum Zeitpunkt der Bewerbung habe ich ja tatsächlich kein Studium abgeschlossen. Das klingt sinnig, wie du es formulierst, ich erkundige mich aber lieber noch einmal schriftlich bei Hochschulstart. Trotzdem klingt das irgendwie eher nach einer rechtlichen Grauzone als nach einer wirklich explizit legalen Möglichkeit.
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es gibt auch bundesländer, die es zulassen, dass man in zwei zulassungsbeschränkten studiengängen gleichzeitig eingeschrieben ist, wenn man es begründen kann. ich bin zum beispiel in münchen für medizin eingeschrieben und in marburg für zahnmedizin. demnach ist es in bayern und hessen möglich aber in sachsen zum beispiel nicht, weil es das hochschulgesetz verbietet.
erkundige dich mal wie es in deinem bundesland/uni aussieht. vielleicht kannst du in deinem jetzigen studiengang eingeschrieben bleiben und an der uni deiner wahl für medizin gleichzeitig.
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