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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute!
    Ab wann gilt eigentlich die neue Weiterbildung für den Facharzt der Inneren und Allgemeinmed. und der für den Internisten mit Schwerpunkt? Wenn man andere Fächer wie Gyn oder Kinder einbringt, darf man dann auch Geburtshilfe bzw. Kinderuntersuchungen machen? Wenn man sich später auf jeden Fall niederlassen möchte, wäre welcher Facharzt sinnvoller? Wo ist die Arbeitsbelastung im Fach Innere höher, in der Uni oder an einem kleinen Kreiskrankenhaus? Tschau, Bea.



  2. #2
    Hollyoaks
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    1. Offiziell ist neue Weiterbildungsordnung bestätigt, muss halt nur noch von den Landesärztekammern umgesetzt werden.

    2.Bei Kindern weiss ich es nicht, bei Geburtshilfe bin ich mir ziemlich sicher,dass du das nicht machen kannst ( was auch oka ist)

    3.ich glaube,für die Niederlassung ist der Allgemeinmediziner sinnvoller,weil mehr Sitze; ich persönlich schätze,dass die spezialisierten Internisten seltener werden

    4.Uni ist definitiv höher
    "It won't only be the turkey that gets stuffed this christmas!"



  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Freibi
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    3. WBJ
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    ad 1. Wie ist es denn, wenn man in der Zeit anfängt, bevor die neue WBO vom jeweiligen Bundesland genehmigt ist? Ich hab mal gehört, man könne sich dann aussuchen, ob man die WB nach der alten oder der neuen WBO macht. Stimmt das?
    Ich werde jetzt mit Innere anfangen, aber da ich noch nicht so sicher bin, welche Subspezialität ich später machen will, wäre mir die alte WBO lieber (auch wenn es dann insgesamt 7 oder 8 Jahre geht, aber immerhin wäre ich dann erstmal "Internist" und zweitens z.B. "Kardiologe").
    ad 2. Knider darf man nur als Kinderarzt oder Allgemeinarzt behandeln, nicht als Internist. Dafür darf der Pädiater aber keine Erwachsenen behandeln.
    Was man später darf, ist aber unabhängig davon, welche Zeiten in anderen Disziplinen man sich auf den FA anrechnen läßt, sondern allein vom endgültigen Fach.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Wo kann man denn mal einen Blick in die Weiterbildungsordnung werfen ?
    Hat einer einen Link ?

    Und zweitens :
    Weiß jemand genau , ob es noch den klassischen Orthopäden gibt (oder nur noch den "FA für Orthopädie & Unfallchirurgie) und ob bei beiden zumindest 6 Monate Innere angerechnet werden.



  5. #5
    Hollyoaks
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    @Freibi: Da die neue WBO so nach und nach umgesetzt wird,gibt es überall eigentlich die Übergangsregelung,will heissen,man kann nach alter WBO noch den FA machen,wenn man die FA-Prüfung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ab Inkrafttreten der WBO ablegt(ich meine mich an so 5 Jahre zu erinnern)

    @Kniefred: auf der homepage der Aerztekammer Nordrhein (www.aekno.de)
    kann man sich die WBO nach der neuen Bauart in aller Ausführlichkeit als pdf-datei zu Gemüte führen (dürfte so auch für die anderen Bundesländer gelten,entspricht nämlich im Prinzip dem Entwurf der Bundeskammer)
    Den klassischen Orthopäden gibts noch,aber nach der neuen Regelung eben nicht mehr lange. Zur Weiterbildung zum Knochenchirurg verweise ich auf o.g. Link.Dort dürfte ebenso die Frage zur Anrechung von Innerer zu beantworten sein.
    so long
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