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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi,

    hab da mal 'ne ziemlich dumme Frage:

    Wonach werden die Wartesemester gewichtet? Zuerst nach Nc und dann nach Anzahl? Oder umgekehrt?

    Oder wird die Anzahl fest gelegt, die man in jeweiligen Jahr benötigt, um genommen zu werden ???

    Was ich meine kommt einer mit 'nem Nc von 1,6 und 1 Wartesemster vor einem mit 5 und nem Nc von 2,3 ???
    Oder geht das danach, dasss so und so viele Semester verlangt werden und dann nach Nc gestaffelt wird.

    Würd mich freun, wenn mir das jm. erklärt!

    DANKE!
    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht 100te Bilder über das selbe Thema malen. (Picasso)



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  2. #2
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    wartesemester hängen nicht vom abiturschnitt ab. alle leute die warten müssen, müssen mehr oder weniger gleich lange warten. es werden eben 25% der plätze jedes jahr an die wartenden verteilt, und die, die am längsten gewartet haben bekommen zuerst die plätze. just as easy as that
    ..::: KiNG oF THE HiLL :::..



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  3. #3
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    Ah, verstehe!

    Die ,die am längsten gewartet haben bekommen den PLatz.
    Danke!

    Ich glaub ich hab wieder mal alles viel zu kompliziert gesehen.
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  4. #4
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    Original geschrieben von alctr
    wartesemester hängen nicht vom abiturschnitt ab. alle leute die warten müssen, müssen mehr oder weniger gleich lange warten.
    Wenn ich mich richtig erinnere, stimmt das so nicht !. Im ZVS Heft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die ZVS keine normale Warteliste führt. Die Note spielt auch hier eine Rolle. Wenn Du mehr wissen willst, dann lese doch einfach mal das ZVS Heft richtig durch !!!!!!
    Was fällt Ihnen ein diesen schwachsinnigen Fettsack zu beleidigen ?" (Dr. Kelso zu Dr. Cox)

    If you gaze for long into an abyss, the abyss gazes also into you - Friedrich Nietzsche -

    Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.



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  5. #5
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    hätte da mal ne andere Frage-vielleicht weiß das ja hier irgendwer (hofentlich nicht aus eigener Erfahrung )
    Als ich mich neulich mal wieder ärgerte, dass Studienzeit nicht als Wartezeit angerechnet wird und im Fernsehen gerade zufällig Hinter Gittern lief, überlegte ich mir, ob dann wohl im Knast verbrachte Zeit als Wartezeit angerechnet wird
    Das wäre nämlich echt krass!
    Wahrscheinlich aber schon, oder? Womöglich kann man dann auch noch nen Härtefall stellen, wegen Wiedereingliederungsmaßnahmen, Aussicht auf Besserung oder so...
    weiß schon, ist ne blöde Frage, würde mich aber mal interessieren



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