Hey,

die Kostenübernahme hängt tatsächlich von der gestellten Diagnose ab. Bei folgender gegebener Indikation ist die Substanz aktuell zu Lasten der GKV-Kostenträger auf rosa Rezept verordnungsfähig:

Ornithinaspartat nur zur Behandlung des hepatischen (Prae-)Coma und der episodischen, hepatischen Enzephalopathie

Wenn das nicht zutrifft, ist man mit LOLA als nicht verschreibungspflichtigem Wirkstoff raus aus der Erstattung für Erwachsene.

Die Entscheidung zur Therapie mit dem Wirkstoff existiert bei uns im übrigen im Sinne einer Eskalationstherapie, wenn Lactulose o.ä. allein nicht mehr reicht um der Sache Herr zu werden. Initial werden hier die wenigsten Patienten mit Hepa Merz oder Hepa Vibolex behandelt.

Grüße...