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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    Wollte hier nur mal loswerden, dass man auf jeden Fall sich für jedes Semester bewirbt und immer schön brav den sch**ß Ablehnungsbescheid aufhebt. Sollte man gesetzlich krankenversichert sein und während des Studiums das 30. Lebensjahr überschreiten, gelten andere Tarife. Das kann teuer werden: ca. 60 Euro mehr pro Monat.
    Allerdings kann man einen Antrag ausfüllen, den die Krankenkasse einem zuschickt, in dem man die Wartesemester mit den Ablehnungsbescheiden gelten machen kann. In meinem Fall hat die Krankenkassen meinem Antrag stattgegeben, so spare ich pro Jahr gut 700 Euro. Insgesamt etwa 2000 Euro...
    Also immer schön bewerben, auch wenn man eine Ausbildung macht, im Ausland ist etc. und eigentlich keine Chance hat... Ablehnungsbescheide aufheben - könnte noch mal wichtig sein.

    schönen Gruß, Andreas



  2. #2
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    Danke für die Info, davon hatte ich schonmal gehört. Bin jetzt mit 25 Jahren im 1. Semester und werde wohl die 30 Grenze auch im Studium knacken
    Hast du da weitere Infos bezüglich Anträgen etc? Formuliert man die selber oder gibt es da fertige?
    12 Ablehnbescheide kann ich vorweisen
    Jason braucht dringend ein Geschenk (Herzzentrum NRW)
    http://http://www.youtube.com/watch?v=Ooy288LVL50



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Die DAK hat mir zum Ende des Kalenderjahres, in dem ich 30 geworden bin, ein Formular geschickt. Ich selbst konnte nicht lückenlos nachweisen, dass ich mich beworben habe, aber hatte 7/12 oder so.
    Also solltest du da kein Problem haben
    Viel Erfolg beim Studieren wünsche ich dir...



  4. #4
    Mittel der Wahl
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    Hey, danke für die Information! Habe noch eine kleine Frage diesbezüglich:

    Zitat Zitat von wrw61 Beitrag anzeigen
    Die DAK hat mir zum Ende des Kalenderjahres, in dem ich 30 geworden bin, ein Formular geschickt. Ich selbst konnte nicht lückenlos nachweisen, dass ich mich beworben habe, aber hatte 7/12 oder so.
    Also solltest du da kein Problem haben
    Viel Erfolg beim Studieren wünsche ich dir...
    Ich habe letztes Jahr Abi gemacht, mich aber gar nicht erst zum WS beworben habe, weil es eh nix genützt hätte. Zum SS dieses Jahr habe ich mich auch nicht beworben, weil ich eine Ausbildung angefangen habe. Es ist dann aber trotzdem möglich, auch wenn mir dann ja die beiden Ablehnungsbescheide fehlen, diesen Anspruch auf Studententarif nach dem 30. Geburtstag geltend zu machen, richtig?
    Du schreibst ja auch, dass Du nur 7 von 12 hattest, aber ich mache mir gerade Gedanken, ob es doof ist, wenn quasi der "erst mögliche" Bescheid direkt nachm Abi fehlt.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, ich glaub das ist egal, bewirb dich einfach bei nächsten mal und dann regelmäßig. am ende entscheidet ein Mitarbeiter einer Krankenkasse von Fall zu Fall. Es sollte erkennbar sein, dass du "aktiv" gewartest hast.



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