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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    es ist mir peinlich, als Studentin der Zahnmedizin diese Frage so zu stellen. Bürokratie ist immer was, wo ich allergisch reagiere. Neben den Abrechnungen mit gesetzlich Versicherten, wo ich eh nicht den Durchblick habe, habe ich schon vorletztes Semester gelernt, dass bei nach GOZ erbrachten Leistungen bei uns im Studentenkurs ein Steigerungsfaktor von 1 verrechnet wird. In der Annahme, die sei eigentlich üblich, habe ich dem Bruder meines Freundes empfohlen, in seiner Stadt seine dringende Behandlung im dortigen Studentenkurs machen zu lassen. Ihm wurde am Ende aber ein Steigerungsfaktor von 2,3 in Rechnung gestellt. Was jetzt natürlich Ärger mit sich gebracht hat, da er mir diese Falschinfo vorhält.
    Mache ich dabei einen Überlegungsfehler? Oder unterscheiden sich die Steigerungssätze von Klinik zu Klinik so extrem? Ich würde ja mir vorwerfen lassen, dass ich blöd bin, wäre es aber nicht unlogisch? Also bei Behandlungen durch Assistenten oder niedergelassene Zahnärzte wird ja üblicherweise ein Faktor von 2,3 verrechnet, in Ausnahmefällen ja manchmal auch darüber. Irgendwie wäre es ja witzlos, die zeitaufwendigere Behandlung durch Studenten über sich ergehen zu lassen, wenn der Preis am Ende der gleiche ist? Mein Nichtwissen ist so peinlich, dass ich mal vorerst mich nicht intern informiert habe. Kann mir jemand weiterhelfen, was da (bei meinen Überlegungen?) falsch gelaufen ist?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Manchmal ist auch einfach bloß die Abrechnung falsch....schnapp dir die Rechnung und die Karteikarte vom Patienten und geh zur zuständigen Abrechnungsstelle. Häufig liegt da nur ein Missverständnis vor.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von zahnfeeglas Beitrag anzeigen
    Mein Nichtwissen ist so peinlich, dass ich mal vorerst mich nicht intern informiert habe. Kann mir jemand weiterhelfen, was da (bei meinen Überlegungen?) falsch gelaufen ist?
    Hey, tu mal etwas für Dein Selbstbewusstsein
    Daß man sich für Abrechnungsdinge nicht interessiert, ist doch erstmal sympathisch. Wenngleich man in der eigenen Praxis dann doch etwas darüber wissen sollte. Aber soweit ist es bei Dir ja noch nicht. Warum ist es Dir also peinlich, diesbezüglich Fragen zu stellen?
    Und für die Abrechnung anderer Unis kannst Du ja auch nichts. Wenn man sich in Behandlung begibt, klärt man die Kosten weitesgehend vorher, selbst wenn das bei Zahnarztrechnungen manchmal schwer ist, weil nicht immer vorhergesehen werden kann, was genau gemacht werden muß. Wenn der Bruder Deines Freundes sich ohne vorherige Klärung der Kosten in Behandlung begibt, ist das Abrechnungsfiasko nicht Deine Schuld.



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  4. #4
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    @zahnfeeglas: Ließ es sich denn aufklären? War es jetzt einfach nur ein Abrechnungsfehler oder ist es doch von Klinik zu Klinik so unterschiedlich?



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