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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin-Mitglied Avatar von Dr. Glucosidase
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    Hallo, ich habe kürzlich von einer Klinik gehört, in der der Chef darauf besteht, dass die Krankheitstage im Weiterbildungszeugnis dokumentiert werden, denn diese müssten von der Weiterbildungszeit abgezogen werden.

    Ich war natürlich auch mal die eine oder andere Woche krankgeschrieben, aber das ist nie im Zeugnis aufgetaucht. Wenn jemand z. B. 3 Monate am Stück krank ist, könnte ich das vielleicht noch verstehen. Andererseits wird derjenige seine WB-Zeit wohl sowieso etwas verlängern müssen, um den Katalog voll zu kriegen. Damit wäre es dann auch wieder egal, ob es explizit im Zeugnis steht oder nicht.

    Wie ist das bei euch geregelt? Stehen Krankheitszeiten im WB-Zeugnis oder nicht?



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich habe bisher noch nicht gehört, dass Chefs so etwas ins Zeugnis eintragen oder gar nacharbeiten lassen. Dass es die Regelung gibt, ist mir allerdings bekannt.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    "Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten." (§ 9 Abs. 1 WBO)

    "Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst, Übernahme wissenschaftlicher Aufträge – soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt – oder Krankheit wird nicht als Weiterbildungszeit angerechnet. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar." (§ 5 Abs. 5 WBO)



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    @SuperSonic: Wenn sich jeder an die WBO halten würde, müsste man ja tatsächlich alle Eingriffe und Untersuchungen machen, die im Katalog vorgesehen sind Insofern wundert es nicht, dass zumindest kurze Fehlzeiten nicht irgendwo erscheinen...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Frage ist, ob eine z.B. einwöche Krankheit überhaupt als Unterbrechung im Sinne des §5 der WBO zählt.
    Ich kenn das auch nicht, dass kurze Krankheitszeiten im Zeugnis eingetragen werden.
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    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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