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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
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    Schon wieder woanders
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    Fachhühnchen
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    In irgendeinem anderen Thread hatten wir glaube ich mal festgestellt, daß es da eine 6-Wochen-Regelung gibt.
    Müßte auch in der Muster-WBO stehen.... irgendwo hatte ich es damals bei einer ähnlichen Frage nachgelesen!
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    In irgendeinem anderen Thread hatten wir glaube ich mal festgestellt, daß es da eine 6-Wochen-Regelung gibt.
    Müßte auch in der Muster-WBO stehen.... irgendwo hatte ich es damals bei einer ähnlichen Frage nachgelesen!
    Z.b. WBO LÄK BW §4 Abs. 4: "Dies gilt nicht für Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar."

    D.h. nach meiner Auffassung du hast deinen Urlaub und darfst dann noch zusätzlich max. 6 Wochen fehlen, wenn du länger fehlst wird es dir nicht angerechnet.



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  3. #8
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    30.693
    Warum dann der Mutterschutz komplett ausgenommen wird, verstehe ich dann allerdings nicht, da ja sonst immer dieses "keinen Nachteil durch die Schwangerschaft haben" betont wird.



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  4. #9
    Gold Mitglied
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    Hallo! Alter Thread aber grade passend -
    Kann man sich eigentlich in einer frühen Schwangerschaft krank schreiben lassen und so das BV für die 6 Wochen ,umgehen‘ bzw. Vermeiden oder wie auch immer.. wenn einem nur noch 6 Wochen fehlen, bis die Zeit zum Facharzt voll ist?



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