Z.b. WBO LÄK BW §4 Abs. 4: "Dies gilt nicht für Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar."
D.h. nach meiner Auffassung du hast deinen Urlaub und darfst dann noch zusätzlich max. 6 Wochen fehlen, wenn du länger fehlst wird es dir nicht angerechnet.