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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    Ich habe den heutigen Sonntag mal genutzt um mich näher mit der Approbationsordnung bezüglich Prüfung auseinander zu setzten. Ergebnis: wenig. Kein Wort zu Ablauf, Zeitvorgaben etc. Selbst das vierte Prüfungsfach findet keine Erwähnung. Nun ja.

    Meine Frage ist nun diese: Ich weiß, dass in Tübingen zur Erstellung der Epikrise Lehrbücher und eigene Aufzeichnungen zugelassen sind. Wie ist denn im Rest Deutschlands die Regelung? Speziell in Jena?

    Vielen Dank für Eure Antworten und viel Spaß beim schimpfen über die unterschiedlichen Regelungen.

    H.McC.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    § 30 Mündlich-praktischer Teil der Prüfung

    (1) Die mündlich-praktische Prüfung findet an zwei Tagen statt. Sie dauert an beiden Tagen bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten je Prüfling. Am ersten Prüfungstag erfolgt die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung.

    (2) Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 erfahren hat.

    (3) Die Prüfungskommission hat dem Prüfling vor dem Prüfungstermin einen oder mehrere Patienten zur Anamneseerhebung und Untersuchung zuzuweisen. Der Prüfling hat hierüber einen Bericht zu fertigen, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält. Der Bericht ist unverzüglich nach Fertigstellung von einem Mitglied der Prüfungskommission gegenzuzeichnen und beim Prüfungstermin vorzulegen. Er ist Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung einzubeziehen.



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  3. #3
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Die Epikrise kannst Du in den meisten Fällen in der Bibliothek oder sonst wo erstellen ohne das Dir jemand über die Schulter schaut. Allerdings ist das keine Garantie, dass das nicht anders bei Dir stattfindet und nicht als Täuschungsversuch gewertet wird.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  4. #4
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    Hallo,

    Erst mal vielen Dank.
    Die stellen aus der Approbationsordnung habe ich natürlich auch gefunden. Unklar bleibt allerdings wieviel Zeit man für bsp. die Epikrise hat oder wann die Patienten zu untersuchen sind. Da gibt es ja Abweichungen in alle Richtungen...



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Hex
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    Schreibst du jetzt Examen? Dann sollte das in der Ladung zur mündlichen Prüfung stehen, wann die Vorbereitungszeit beginnt und wann dann die Prüfung startet.

    Die Vorbereitungszeit beginnt beispielsweise 9Uhr, da bekommt man den Patienten, dann geht um 14Uhr die richtige Prüfung los. Bis dahin muss alles fertig sein, wie lange du von der Zeit den Patienten untersucht hast, Akten studiert hast und die Epikrise geschrieben hast oder Kaffee getrunken hast, liegt in der Regel an dir und dem Patienten, wie lange dieser durchhält. Man hat also meist 4-5Stunden Vorbereitungszeit.
    Falls es Abweichungen gibt oder der Prüfungsvorsitzende auf etwas einen besonderen Schwerpunkt legt, erfährst du das im Vorgespräch. Der Prüfungsvorsitzende wird dir sagen, wenn er etwas besonderes will. Wenn dieser das nicht von allein anspricht, würde ich das immer fragen.
    Geändert von MediJulia (08.09.2013 um 21:04 Uhr)



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