Prüfungsort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster
Das Prüfungskomitee bestand aus einem Prüfungsvorsitzenden (Anästhesist und Intensivmediziner) sowie zwei Prüfern. Insgesamt eine herzliche Atmosphäre. Ich selbst befinde mich in der Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie.
1. Prüfer, Anästhesist:
1. Was gibt es im Rahmen der COVID-Pandemie für den Rettungsdienst zu beachten? Hier habe ich die PSA erläutert, FFP2-Maskenstandard war wichtig, Schutzbrille, Schutzkittel. Weitere Maßnahmen, wie die Intubation mit Videolarygnoskop wurde vom Prüfer betont. Das sei ohnehin Standard im Rettungsdienst, im Rahmen der Pandemie allerdings nochmal betont.
2. Vorgehen bei der endotrachealen Intubation inklusive Medikamentenvorbereitung. Notfallintubationsindikationen erwähnt, Präoxygenierung, Intubationszubehör dargelegt. Zur Medikation stellte ich das Schema und Dosierung für einen Traumapatienten vor (Esketamin, Midazolam, Succinylcholin oder Roccuronium). Bei dem Muskelrelaxans gab es eine kurze Diskussion über den Stellenwert der persönlichen Erfahrung.
3. Zuletzt wurde der Sinn der Hilfsfrist noch diskutiert. Wofür ist diese wichtig? Entscheidend war, dass sie für die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der Rettungsmittel relevant ist.
2. Prüfer, Internist:
1. Mit was befasst sich das Rettungsdienstgesetz. Sei das Rettungsdienstgesetz Länder- oder Bundessache. Wer ist für den Rettungsdienst zuständig (die Kreise und kreisfreien Städte als Träger). Wer ist der oberste Dienstherr (der Kreisdirektor).
2. Wer ist bei der Gabe von Betäubungsmitteln verantwortlich? Der Notarzt. Wie erfolgt die Verwurf (gemäß dem Vier-Augen-, besser Sechs-Augen-Prinzip), eine Übergabe an Notaufnahmepersonal sei unzulässig.
3. Wie ist die Hilfsfrist definiert.
Ich hoffe mit dem Protokoll helfen zu können. Viel Erfolg!