Ich hab mit meiner 2.1 fünf Jahre gewartet und halte die Klage trotzdem für unvernünftig. Ganz besonders in dieser Situation.
Man schmeißt dem Anwalt Geld in den Rachen, hat keine Garantie, dass daraus was wird, selbst wenn, hat man das Risiko, doch noch zwangsgeext zu werden, wenn die nächste Instanz der Uni Recht gibt... und vor allem anderen, wir reden über ein Abitur von 1.4.
TMS obendrauf, damit wird man mit der entsprechend taktischen Hochschulauswahl wohl fast sicher einen Studienplatz im regulären Verfahren bekommen.
Die Klage ist es hier einfach nicht wert, weil es wesentlich einfachere, günstigere, sicherere Alternativen gibt.