teaser bild
Seite 6 von 43 ErsteErste ... 234567891016 ... LetzteLetzte
Ergebnis 26 bis 30 von 214
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Registriert seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Zitat Zitat von Anatom90 Beitrag anzeigen
    zur Klage: ich glaube einige, die über ZVS einen Studienplatz bekommen haben, können sich nicht im geringsten vorstellen, wie hart es ist für diejenigen, die keinen ''guten'' oder ausreichenden NC haben um reinzukommen…
    Ich hab mit meiner 2.1 fünf Jahre gewartet und halte die Klage trotzdem für unvernünftig. Ganz besonders in dieser Situation.


    Man schmeißt dem Anwalt Geld in den Rachen, hat keine Garantie, dass daraus was wird, selbst wenn, hat man das Risiko, doch noch zwangsgeext zu werden, wenn die nächste Instanz der Uni Recht gibt... und vor allem anderen, wir reden über ein Abitur von 1.4.

    TMS obendrauf, damit wird man mit der entsprechend taktischen Hochschulauswahl wohl fast sicher einen Studienplatz im regulären Verfahren bekommen.

    Die Klage ist es hier einfach nicht wert, weil es wesentlich einfachere, günstigere, sicherere Alternativen gibt.



  2. #27
    Basti1989
    Guest
    Mit 1,4 ist es absolut blödsinnig zu klagen. Falls doch, kann ich dir zwei gute Anwälte empfehlen. Durch die Klage nimmt man keinem etwas weg und deshalb kann ich die Aufregung darüber nicht verstehen.



  3. #28
    Göttingen Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    29.08.2008
    Semester:
    5. WBJ
    Beiträge
    6.534
    ich glaube, keiner würde nein zur klage sagen, wenn die eltern das anbieten und sie nicht ihr ganzes vermögen dazu ausgeben.
    man wird ja nicht an jeder uni wieder rausgeklagt und selbst wenn, die scheine werden einem nicht weggenommen.
    manche haben ja auch glück mit der klage und bekommen sofort einen platz.



  4. #29
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    28.11.2013
    Beiträge
    92
    Danke für die Antworten! Meine Schwester wird erst mal den mediziner Test mitschreiben und dann schauen, ob sie sich dadurch verbessern kann. Und dann eventuell eine medizinische Ausbildung anfangen, um auch erfahrung zu sammeln. Meine Eltern würden es auf jeden fall machen wollen mit der Klagen. Die Kosten spielen dabei keine große Rolle...Meine Schwester hat ja nur 3 Unis oder so, die sie klagen würde.



  5. #30
    Banned
    Registriert seit
    08.09.2013
    Beiträge
    81
    Zitat Zitat von EVT Beitrag anzeigen
    ich glaube, keiner würde nein zur klage sagen, wenn die eltern das anbieten und sie nicht ihr ganzes vermögen dazu ausgeben.
    man wird ja nicht an jeder uni wieder rausgeklagt und selbst wenn, die scheine werden einem nicht weggenommen.
    manche haben ja auch glück mit der klage und bekommen sofort einen platz.
    Korrekt. Wie auch mehrfach gesagt wurde, bleiben einem die Scheine erhalten.

    Allerdings gibt es da einen kleinen Haken:
    Häufig sind die Verfahren am Ende des 1. oder im 2. Semester dann abgeschlossen. Dort hat man ggf. aber noch gar nicht die nötigen Scheine, um irgendwo anders ins 2. Fachsemester einzusteigen. Bei Kursen über mehrere Semester kann man ggf. Teilscheine erhalten, deren Anerkennung liegt aber im Ermessen der jeweiligen Entscheidungsträger.
    Wie immer ist das abhängig von der einzelnen Uni.

    Ist man dann draußen, hat man zwar ein paar Scheine (und braucht vielleicht die eine oder andere Veranstaltung nicht mehr besuchen), kann aber im Zweifel nicht im höheren Semester einsteigen und fängt abermals mit einer Bewerbung zum 1. Semester an.
    Vermutlich ist es dann auch nicht klug, das ganze nochmal bei der gleichen Uni zu versuchen (die einen dann schonmal exmatrikuliert hat).

    So KÖNNTE es sein, dass man vielleicht ins 2. Semester dieser einen Uni wieder reinkäme, da die einen aber schonmal exmatrikuliert hat, wäre es dann sicher besser eine andere zu wählen.
    Da eine andere dann aber ggf. die Fächer in anderer Reihenfolge hat, kommt man dann dort womöglich nicht mehr rein.

    So gibt es ja einige Unis, bei denen z.B. die Biochemie ab dem 1. Semester läuft, in anderen ab dem 3. Semester usw.

    Hat man sich einen Studienplatz in einem Modellstudiengang erstritten und wird dort exmatrikuliert, kann man mit den dortigen Leistungen i.d.R. nichts im Regelstudiengang anfangen.


    Meines bisherigen Kenntnisstandes nach streben die Unis ein Verfahren mit Exmatrikulation durchaus an, da sie damit häufig gerne andere davon abhalten wollen.
    Es gibt keine Zahlen vom statistischen Bundesamt dazu, jedoch vermelden die Verwaltungsgerichte ein deutlich erhöhtes Aufkommen an solchen Verfahren im Vergleich zu vor 15 Jahren.



Seite 6 von 43 ErsteErste ... 234567891016 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook