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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ha-ha-hallo,

    alle gesund und munter?

    Also: Ihr kennt das vielleicht, Prüfung gemacht, Doktorarbeit ferig, aber der Prof rückt die Urkunde erst raus, wenn man das zu einm verlag bringt, weil man ihn unvosichterweise in der Einleitung zitiert hat.
    Naja, wenns sein muß: Aber noch mal alles korrigieren? Nein, danke. Dann drückt man noch jede Menge € ab (druckkostenzuschuß). Am Schluß stellt man fest: Was man kriegt, ist das was man abgegebn hat. Es wimmelt! Es wimmelt nur so von Druckfehlern und Stilblüten. Dann rift der verlagsmensch an, und fragt nach einer zweiten Auflage, aber "verbessert" - ohne Fehler. Ich frage Euch-: lohnt sich das überahupt? Am Ende muß man auch noch aktualisieren? Neue Bücher etc. So eine Arbeit ist ja nicht für die Eigkeit? nOder? Was meint Ihr?

    Titus



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  2. #2
    Hobo Avatar von Phage
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    ...ehrlich gesagt, verstehe ich überhaupt nicht, was das Problem ist.
    Was soll das bedeuten, der Prof rückt die Urkunde nicht raus, weil du ihn in der Einleitung zitiert hast?
    Wieso MUSST du bei einem Verlag veröffentlichen?
    Das hört sich alles etwas seltsam an...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    finde ich auch, das hört sich mehr als seltsam an... also das Promotionsverfahren mag ja von Fakultät zu Fakultät kleine Unterschiede aufweisen, aber so insgesamt läuft das wohl an jeder Uni ähnlich, oder?

    Kurz in Stichworten (so läuft es in Heidelberg): man schreibt seine Arbeit, mehr oder weniger intensiv betreut von seinem Doktorvater. Wenn alles fertig ist, druckt man sein Werk in zunächst mal vier Exemplaren (wenn man vorsichtig ist). Der Betreuer schreibt derweil ein votum informativum (inklusive Beschreibung, Notenvorschlag und Anmerkung hinsichtlich der Eigenleistung des Doktoranden) und und man selbst reicht das Ganze im Promotionsbüro ein (mitsamt einem Stapel diverser Formulare, die man sich vorher dort besorgt hat).

    Die Arbeit geht in den Promotionsausschuss der Fakultät, der entscheidet, ob das Dingens angenommen wird und wenn ja, wer als erster Gutachter eingesetzt wird. Der gibt dann innerhalb einer bestimmten Frist ein Gutachten und eine Note ab und gibt die Arbeit zurück in den Ausschuss. Gegebenenfalls verlangt er einige Korrekturen und man ist in dem Moment froh, nicht schon 200 Exemplare rumliegen zu haben, die jetzt in den Müll wandern (bzw. in alle hässliche Korrekturblätter einlegen zu müssen). Wenn man was korrigieren muss, tut man das und reicht die korrigierte Version wieder ein. Der Ausschuss entscheidet in der nächsten Sitzung dann endgültig über die Bewertung, man reicht weitere Exemplare nach bis zur geforderten Mindestauflage (bei uns 8 Exemplare) und das wars dann. Die Urkunde wird von der Medizinischen Fakultät verliehen und nicht vom Betreuer.

    Ausnahme: wenn man vom ersten Gutachter mit summa cum laude bewertet wird, geht die Arbeit noch an zwei externe Gutachter, die vom Betreuer vorgeschlagen, aber vom Promotionsausschuss festgelegt werden.

    So wars jedenfalls bei mir. Die Sache mit dem Verlag und allem hört sich für mich seltsam an... vor allem kann ich mir nicht vorstellen, dass man die Vergabe der Urkunde davon abhängig machen kann.



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  4. #4
    Hobo Avatar von Phage
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    ...ich war nur zu faul, dass so ausführlich darzustellen, aber jetzt zur Bestätigung: Bei uns läufts genauso.

    Kann mir nicht vorstellen, dass dich dein Doktorvater so unter DRUCK setzen kann, insbesondere, wo doch schon alles geschrieben ist, oder?



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  5. #5
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Denke auch, dass der Beitrag von Titus reiner Blödsinn ist... bis auf die Sache mit den Rechtschreibfehlern vielleicht!



    "Mary" airmaria
    Ruhe bewahren, wenn Ruhe verloren: Ruhe wiederfinden!





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