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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Steht die Bereitschaftsdienststufe nicht im Arbeitsvertrag?



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    sorry hab mich falsch ausgedrückt. ich meinte anhand welcher bewertungskriterien festgelegt werden kann welche Stufe es ist?
    Klar stehts im Arbeitsvertrag. Aber wer entscheidet die Stufe und auf Grund welcher Bemessungsgrundlage?



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Es ist der durchschnittliche Anteil der tatsächlich anfallenden Arbeit bezogen auf die Gesamtzeit des Bereitschaftsdienstes. Im jeweiligen Tarifvertrag ist dann festgelegt, welche Stufe das für wieviel % Arbeitsleistung gilt.



  4. #9
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Da muss die durchschnittliche Arbeitsbelastung in der Dienstzeit ermittelt werden. Meine Frau musste mal ne Zeit lang so ein Protokoll führen was sie wann im Dienst gemacht hat. Das wird dann über ein paar Wochen ausgewertet und am Ende kommt raus, wieviel Prozent Arbeitszeit und wieviel Ruhezeit ist und dann wird das festgelegt, welche Stufe das ist, ab glaub 50% Arbeitszeit gilt es nicht mehr als Bereitschaftsdienst und dann müsste eigentlich ein Schichtdienst her.
    Es gibt aber wie immer Möglichkeiten sich da rauszuwieseln für die Verwaltung, z.B. indem sie die arbeitsreiche Arbeitszeit bis meinetwegen Mitternacht zur Vollarbeitszeit erklären und bezahlen und dafür der Bereitschaftsdienst erst von 0 Uhr bis 8 Uhr geht und da wegen des geringen Arbeitsanfalls in dieser Zeit dann eine niedrigere Bereitschaftsdienststufe bezahlt wird...
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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