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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Glückspliz
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    Hey, habe mal eine Frage.
    Gibt es Richtlinien, wie lange nach einem festgesetzten Termin (Uhrzeit), eine mündliche Prüfung danach noch stattfinden darf? Bzw man das Ergebnis dann anfechten kann?
    In meinem Fall wären es 1 Std und 45 Minuten, kennt sich da jemand aus?
    Konnte leider nichts in der Prüfungsordnung finden?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Warst du dann nicht mehr da, oder da und durchgefallen?



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  3. #3
    Glückspliz
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    da und durchgefallen..



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Tja Pech gehabt würde ich sagen, oder gibts formell was zu meckern (zu lang, zu kurz geprüft,falscher Prüfer etc)?



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  5. #5
    *Unitasche schwing*
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    Hmm es können halt nicht alle gleichzeitig testiert werden,da sind wartezeiten normal..kann mir nicht vorstellen, dass man dagegen vorgehen kann. mit welcher begruendung auch?



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