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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Registrierter Benutzer Avatar von jennyli
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    Hi Sam,

    also ich habe nun zum zweiten mal einen Eilantrag auf Zulassung beim VG Gelsenkirchen gestellt.
    Positiv beschiedene Anträge sind in der Tat rar ... lies dir am besten mal ein paar Urteile durch. Mehrere Jahre dauert es per Eilantrag nicht, was ja auch der Sinn eines Eilantrages ist. Den kannst du selbst stellen, müsstest dich allerdings kurzfristig entscheiden, weil sonst die Eilbedürftigkeit nicht mehr anerkannt wird. Gerichtskosten um die 300 EUR.
    Viele auf Studienplatzklagen spezialisierte Kanzleien bieten auch oft eine unentgeltliche telefonische Kurzberatubg an - erkundige dich da doch mal.
    Ob du damit Erfolg hast kommt allein auf die Fallkonstellation an und ist nicht Instanzenabhängig - gegen Positive Beschlüsse geht HSS idR nicht vor.

    Eine verfassungsrechtliche Begründung hat allerdings wenig Aussicht auf Erfolg, das würde ich mir sparen und die entsprechenden Urteile mal studieren - da gibt es einige zu. Da findest Du auch das Urteil, auf das in diesen Fällen immer verwiesen wird und die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt.



  2. #32
    Registrierter Benutzer Avatar von jennyli
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    Sam was mich aber intersieren würde ist, mit welcher Begründung Du die Fallgruppe 4 bekommen hast



  3. #33
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    Hi Jenny,

    danke für die schnelle Antwort. Ein Eilantrag macht bei mir, denke ich, tatsächlich keinen Sinn - wenn man das Zulassungsverfahren an sich als rechtmäßig akzeptiert, hat es in meinem Fall auch zum korrekten Ergebnis geführt. Meine Argumentation würde sich nach wie vor auf die Verfassungswidrigkeit der allgemeinen Ausgestaltung des Verfahrens beziehen - ehrlich gesagt sähe ich darin auch immer noch ganz gute Chancen. Denn auch wenn es schon diverse Entscheidungen zu verfassungsrechtlichen Fragen in dem Bereich gibt, hat sich meiner Ansicht nach durch den deutlichen Anstieg der Messzahl in den letzten beiden Jahren doch etwas geändert. So hat man mittlerweile auch in der Fallgruppe 4 ja keine Chance mehr auf einen Studienplatz - für jemanden, dessen Erststudium keinen sachlichen Bezug zu Medizin hat, ist es allerdings quasi unmöglich, eine "höhere" Fallgruppe zu erreichen, folglich verlieren diese Personen faktisch jegliche Chance auf eine Zulassung, was meiner Meinung nach verfassungsrechtlich problematisch ist.

    Zu deiner Frage, wie ich in Fallgruppe 4 gekommen bin: etwas verkürzt gesagt habe ich in den letzten drei, vier Jahren mehrere hundert Bewerbungen geschrieben, ohne dass dabei eine "richtige" Stelle herausgekommen wäre... längere Geschichte - nach meinem Erststudium habe ich angefangen zu promovieren, was ich allerdings aus verschiedenen Gründen wieder aufgeben musste, daneben habe ich kleinere Jobs an und außerhalb der Uni gehabt, die aber immer nur "Aushilfscharakter" hatten (also zeitlich befristet), zwischenzeitlich kam noch ein schwerer Unfall dazu u.ä. - das alles hat mir leider meinen Lebenslauf etwas ruiniert... Zudem engagiere ich mich seit einigen Jahren ehrenamtlich fürs Rote Kreuz (Bereich Katastrophenschutz / Rettungsdienst) und habe in dem Kontext noch eine Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht - dabei kam dann eben auch die Leidenschaft für Medizin. Letztlich habe ich meine Geschichte auf knapp zwei Seiten als Begründung eingereicht, ergänzt um eine Aufstellung all meiner Bewerbungen. Was nun genau ausschlaggebend war, dass man mir dafür die Fallgruppe 4 anerkannt hat, weiß ich nicht - wahrscheinlich der Umstand, dass ich trotz umfassender Bemühungen keine meinem Studienabschluss "adäquate" Beschäftigung finden kann.

    Grüße, Sam



  4. #34
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    Hallo ihr Lieben,
    Ich hätte auch nochmal eine -wenn auch sehr detailbezogene- Frage zum Begründungsschreiben. Ich hatte bereits in einem anderen Thread kurz meine "Geschichte" geschrieben. Hier nochmal die Kurzfassung: Sportwissenschaft Bachelor+Master of Sc. Fachrichtung Leistungsphysiologie & Sportmedizin. Nun promoviere und arbeite ich an der Uni. Bin gerade dabei mein Begründungsschreiben vorzubereiten, ich würde wissenschaftliche Gründe geltend machen wollen. Nun meine eigentliche Frage: Ich möchte auf einen ganz individuellen interdisziplinären Forschungszweig zwischen Sport und Medizin hinweisen, in dem ich auch meine Abschlussarbeiten geschrieben habe, eine Publikation habe und letztlich auch das Thema meine Dissertation dorthin einzuordenen ist. Nun ist es aber so, ich kann da bisher nur eine einzige Publikation in dem von mir beschriebenen Themenbereich vorweisen. Ich hätte noch die ein oder andere Publikation vorzuweisen, aber da diese während des Masterstudiums entstanden sind, also oftmals veröffentlichte Daten aus Pflichtprojekten während des Studiums waren, sind diese zum teil inhaltlich nicht genau passend zu dem Forschungsbereich, den ich in meiner Begründung ausführe und der durch Masterarbeit, Promotion etc begründet wird. Also das ist jetzt vielleicht Haarespalterei, aber diejenigen die Sport studiert haben wissen vielleicht wie vielschichtig selbst der fachbezogene Masterstudiengang noch sein kann. Den interdiszplinären Bereich den ich angeben werde basiert eher auf biochemisch-physiologischer Anwendung. Während des Studiums haben wir aber auch Daten aus biomechanisch-physikalischen Experimenten, leistungsdiagnostischen und ernährungswissenschaftlichen Modulen veröffentlicht.

    Ich finde mit solchen Forschungsprojekten, sind sie auch noch so grundlegend, zeigt man eben dass man wissenschaftlich arbeiten und schreiben kann, dass man Statistik und (Labor-)Methodik "drauf hat" und Strukturen in der Forschung kennt. Ich finde das kann nicht falsch sein, allerdings stellt sich mir jetzt die Frage wie man das in dem Begründungsschreiben am optimalsten aufbereitet. Denn letztlich sind das vielleicht interessante und tolle Publikationen, aber sobald ich einen sehr deutlichen Themenbereich benenne in dem ich forsche und für den ich das Medizinstudium brauche, kommt mir die Nennung von nicht fachspezifischen Publikationen irgdnwie unsinnig vor. Ich habe aber bisher noch keine anderen, also will ich sie schon irgdnwie einfließen lassen. Jetzt mal eure Meinung dazu: Fändet ihr es merkwürdig oder sehr weit hergeholt, wenn man sagt ich erforsche Thema A, habe dazu auch schon eine Publikation und Promotion etc., habe aber ebenfalls auch noch Publikationen in anderen Themenbereichen B und C und D.

    Ich habe einfach die Befürchtung, dass die Hernn und Frau Gutachter da keinen geradlinigen Weg sehen, sondern denken "na holla die hat auch alles mal so halb gemacht und hat hier und dort mal reingeschaut, die wird in Medizin auch nur mal reinschauen".
    Wisst ihr wie ich das meine? Oder meint ihr ich spalte gerade sehr unnötigerweise Haare
    Vielleicht sollte ich auch einfach ertsmal das Schreiben fertig machen und dann am Ende schauen, wie und wo ich die restlichen Publikationen einfließen lasse richtig?

    Danke schonmal für eure Meinung,



  5. #35
    Diamanten Mitglied
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    ja du spaltest Haare. Schau dir doch langjährige Profs und deren Literaturliste mal an: Es gibt zahlreiche, die hatten für 2-3 Jahre ein Thema, haben dazu ein Buch geschrieben und darauf basierend eine Handvoll Paper und Kongressbeiträge verfasst und sich anschließend einem anderen Thema zugewandt.

    Ich würde das so aufziehen, dass du schreibst bereits im Masterstudiengang fundierte wissenschaftliche Arbeiten durchgeführt zu haben, die als Publikationen erscheinen sind. Diese Kenntnisse waren dir überaus nützlich und hilfreich deinem eigentlichen Forschungsziel XZY nachgehen zu können, in dem du ebenfalls eine Publikation vorweisen kannst und darüber hinaus nun deine Dissertation diesem Thema widmest.

    Du möchtest ja nur aufzeigen, dass du wissenschaftlich tätig sein kannst/bist und es wird dir sicherlich niemand vorhalten, dass dies zunächst nicht in deinem jetzigen Forschungsthema war.



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