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  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Elena1989 Beitrag anzeigen
    @Laelya: Naja, sie haben schon ein bisschen den Wortlaut geändert. In der alten Approbationsordnung stand, dass sich der Prüfungsinhalt MINDESTENS auf die Innere, Chirurgie und das Wahlfach bezieht. Dieses mindestens oder im jeden Fall oder was auch immer ist jetzt weggefallen.
    Der neue Wortlaut ist tatsächlich exklusiv. "erstreckt sich auf" heißt für den Juristen "das, genau das und nur das". Da ist kein Platz für mehr.

    Ich habe den Marburger Bund angeschrieben, die gehen - unter m.E. etwas fragwürdiger Berufung auf Kommentare aus dem Gesetzgebungsverfahren, wo dieser Absatz als "Folgeänderung" tituliert wird - davon aus, dass der Gesetzgeber nicht gesagt hat, dass er das ändern wollte, er es also auch nicht geändert hat.

    Tatsache ist: Im Wortlaut steht in der neuen AO, dass in Innere, Chirurgie und dem Wahlfach geprüft wird. Und ich bin nicht sicher, inwieweit Absichtserklärungen aus dem Gesetzgebungsverfahren den Wortlaut eines Gesetzes beeinflussen können.

    Ich denke, da müsste jemand mal nach Erhalt der Ladung zum Mündlichen nach neuer AO das LPA anschreiben und die fragen, wie sie denn aufgrund der geänderten AO noch das vierte Prüfungsfach rechtfertigen.

    Im Zweifel hilft wohl eh nur ne Klage, und das dauert und ist unsicher.


    Zitat Zitat von Elena1989 Beitrag anzeigen
    Bei uns wurde auch gemunkelt, dass es angeblich nur noch in den drei Fächern seien soll. Aber offizielle Infos gibt's dazu nicht. Wenn man aber nach der Prüfungskommission gehen würde, dann dürften es auch 5 Fächer sein??
    Ja, das ist ziemlich witzig. Die alte AO hat es formal auch gestattet, in vier, fünf, zehn Fächern zu prüfen. Oder auch nur in dreien.



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  2. #7
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    Die Frage hab ich mir auch schon gestellt und da ich glücklicherweise aus einer Juristenfamilie komme, prompt erklären lassen. Dann teile ich doch gern den juristischen Rat mit euch: Im § 15 Abs. 1 ÄApprO steht, dass die Prüfungskommissionen jeweils aus dem Vorsitzenden und beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus mindestens drei, höchstens vier weiteren Mitgliedern bestehen muss. Also Vorsitzender+ mind. 3 weitere Mitglieder, sinds immer noch 4 Prüfer und damit wohl auch weiterhin ein 4. Fach.
    Und der Wille des Gesetzgebers (in der Gesetzesbegründung) warum er nun ein Wort im § 30 geändert hat, spielt leider auch eine viel größere Rolle als die Auslegung nach dem Wortlaut. Und dann gibs noch andere Auslegungstheorien, aber da hab ich dann auch kaum noch zugehört
    Fazit: Alles wie gehabt, 4 Fächer -.-



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