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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Kommt darauf an, ob der Befristungsgrund die Weiterbildung ist. Vielleicht ist er ja Vertretung für jemanden, der zwei Jahre Elternzeit hat oder für eine Weiterbildung zwei Jahre an ein anderes Haus rotiert. Die kommen ja dann wieder und dann ist so eine Befristung natürlich zulässig.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



  2. #7
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Warum? 71 Posts sind doch nicht neu?
    Stimmt, ich meinte dieses Unterforum. Assistenzarzt und so ;)

    Herzlichen Glückwunsch. Welche Fachrichtung und in welcher Region fängst Du an?
    Fachrichtung siehe unten ;) Anfangen warde ich in Bayern, besser gesagt im wunderschönen Frankenland


    Nichts bei denken. Ist normal. Das heißt nur, dass Du im Rahmen Deiner Arbeit eben Bereitschaftdienste leisten musst. Also z.B. Anwesenheitsdienst, Rufdienst usw. Und wenn eben viel Arbeit anfällt, oder Du gerade mitten in einer OP stehst, nicht um 16 Uhr der Hammer fällt oder der Sevotopf zugedreht wird...
    Das wird wohl eines meiner Hauptaufgabengebiete für die nächsten Jahre ;)


    Wie Moorhühnchen schon geschrieben hat, ist Opt-Out eine eigenständige Nebenabrede (s.o).
    Damit ändert sich Deine Arbeitzeit aber nicht. Dein Vertrag geht über 40 (42?) Stunden, und die arbeitest Du. Wenn Du jetzt Bereitschaftsdienste machst, dann kannst Du maximal bis (im Schnitt) 48h/Woche arbeiten. Das ist die gesetzliches Maximalwochenstundenzahl. Mit einerm Opt-Out kannst Du freiwillig mehr Stunden pro Woche arbeiten. Das aber ändert nix an Deiner wöchentlichen Arbeitszeit. Nur eben an der Möglichkeit, überhaupt Bereitschaftsdienste machen zu können, ohne gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstossen. Wieviele Stunden man im Opt-Out unterschreiben möchte, muss man sich eben genau überlegen...
    Ok, perfekt. Das wollte ich wissen.


    Ich würde mal gucken, ob Du unter Deinen zukünftigen Kollegen jemanden findest, der sich mit diesen Dingen auskennt, und der Dir ein wenig helfen kann. Ist auch wichtig, um z.B. die Abrechnungen zu verstehen. Und ganz wichtig: man sollte sich auch ein bißchen selbst weiterbilden in Bezug auf Verträge, Personalpolitik und Abrechnugen etc. Sonst wird man beschissen und merkt es nicht einmal... Außerdem finde ich, dass viel zu wenig Leute wirklich Ahnung von der Materie haben. Nur ändert sich das auch nicht wirklich.
    Definitiv richtig. Damit muss ich mich unbedingt eingehender beschäftigen. Genauso wie mit Versicherung, Steuer usw. Aber da gibts ja zum Glück auch ein paar Threads hier.



    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    was mir grad beim 2. Durchlesen auffällt...ist es inzwischen nicht so, dass ein Arbeitsvertrag mindestens so lange befristet ist, wie die Weiterbildungsermächtigung gilt... (evtl. hat Der-Udo's neuer Chef ja auch nur eine WBE von 24 Monaten...)..
    Zitat Zitat von Rico Beitrag anzeigen
    Kommt darauf an, ob der Befristungsgrund die Weiterbildung ist. Vielleicht ist er ja Vertretung für jemanden, der zwei Jahre Elternzeit hat oder für eine Weiterbildung zwei Jahre an ein anderes Haus rotiert. Die kommen ja dann wieder und dann ist so eine Befristung natürlich zulässig.
    Tja, gute Frage. Beim Bewerbungsgespräch hieß es, es sei in der Abteilung üblich, anfangs nur auf 2 Jahre befristet einzustellen. Es gibt dann Evaluierungsgespräche und wenn es von beiden Seiten aus passt, wird der Vertrag ziemlich sicher verlängert. Das sei wohl bei etlichen Kollegen bereits der Fall gewesen. Ich habe im Gespräch geäußert, dass ich gerne die gesamte WB an einem Haus machen würde. Das wurde auch positive vom Chef erwähnt. Habe das Gefühl, dass er mich, wenn alles passt, mich nach 2 Jahren nicht wieder raus schmeißen wird. Aber man weiß es natürlich nie.
    Ob ich offiziell als Vertretung eingestellt werde, weiß ich auch nicht. Wäre schon möglich.



  3. #8
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Und wenn eben viel Arbeit anfällt, oder Du gerade mitten in einer OP stehst, nicht um 16 Uhr der Hammer fällt oder der Sevotopf zugedreht wird...
    Zitat Zitat von Der-Udo Beitrag anzeigen
    Das wird wohl eines meiner Hauptaufgabengebiete für die nächsten Jahre ;)
    Wie jetzt? Du wirst eingestellt, um die nächsten Jahre um 16 Uhr den Sevotopf zuzudrehen?
    I'm a very stable genius!



  4. #9
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Wie jetzt? Du wirst eingestellt, um die nächsten Jahre um 16 Uhr den Sevotopf zuzudrehen?
    da will ich auch hin
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Mainz
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    been there; done that!
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Wie jetzt? Du wirst eingestellt, um die nächsten Jahre um 16 Uhr den Sevotopf zuzudrehen?
    arbeitszeit dann von 15:45 - 16:00...nice...



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