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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich bin ab Juni 2004 in Bern in der Chirurgie und hätte jetzt ein paar organisatorische Fragen. Hoffe Ihr könnt mir helfen:

    - wie funktioniert das denn mit der Aufenthaltsgenehmigung, wo muss ich die mit welchen Unterlagen beantragen?

    - brauche ich ein Schweizer Konto und wenn ja, wo ist das billig?

    - wie läuft das mit der Krankenversicherung. Da ich dann ja Geld verdiene muss ich bestimmt mehr zahlen. Kann ich bei meiner jetzigen KV bleiben? Muss ich außerdem eine zusätzliche Auslandsversicherung abschließen (ich denke mal ja)?

    - wieviel Steuern/ Versicherung gehen vom Gehalt ungefähr ab? Kann man davon manches danach vom Finanzamt wieder zurückfordern?

    Danke schonmal für Eure Hilfe!

    Matthias



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    na du hast doch noch alle zeit der welt!

    also:
    - die aufenthaltsgenehmigung beantragt der arbeitgeber für dich! zumindest war das in züri so und ist das so mit der aip (ach so gibt´s in der schweiz ja nicht )stelle, die übrigens in bern ist. ein problem weniger für dich!

    -wir haben in züri den salär bar auf die kralle bekommen! tolles gefühl! kenne mich daher mit den konten nicht so aus, habe aber gehört, daß es da große unterschiede gibt. von kostenlos bis naja! frag doch mal deinen steuerberater wegen nummernkonto ! lohnt sich vielleicht später......

    -ui, mit der krankenversicherung mußt du dir keinen streß machen. bist ja immernoch student und zwar einer deutschen uni!? kannst also schön alles beim alten lassen. schlau wäre nur, sich mal über die zahlungsmodalitäten beim erkrankungsfall im ausland bei der entsprechenden kasse zu informieren. vielleicht einen kleinen auslandszusatz buchen! für arbeitsunfälle bist du in der regel über die klinik versichert!
    arbeitsunfälle sind meist über die klinik abgesichert.

    - abgehen wird von deinem salär nicht so viel. ist aber von kanton zu kanton verschieden, so wie der salär selbst! in züri haben wir 890 sfr brutto verdient, übrig blieben rund 810 sfr. ist nichts weltbewegendes, aber zum leben reichts sogar in zürich. und für die party kannste ja das nehmen was du in good old germany sparst !
    was du da vom finanzamt wiederbekommst weiß ich nicht, weil ich geh ja wieder hin und will erstmal nichts wieder haben. erst später. wenn du da dann was genaueres weist, sag mir bescheid!

    ferdel



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  3. #3
    Senior Mitglied
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    Super, danke schön. Hat mir weitergeholfen.



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  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von blanko
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    Wegen KV frag mal bei Deiner Versicherung. Ich muss zum Arbeitsantritt in der Schweiz einen Versicherungsnachweis erbringen. Da meien Gehalt in der Schweiz aber wohl ueber den etwa 400 Euro monatlich an freibetrag liegt, muss ich fuer die 16 Wochen aus der Familienversicherung raus und eine Studentenversicherung oder so was abschliessen (kostet wohl um 50 Euro/Monat).
    Hab aber noch ein bischen mehr Zeit in der Planung, daher ist das nur sone grobe Orientierung.



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  5. #5
    gradsoärztin Avatar von thrombos
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    aber das verdienst du doch nur 16 wochen lang ...... das mit dem niedrigen gehalt wird auf das jahr verrechnet und damit musst du aus keiner versicherung raus oder so!!!!! das ist quasi ein JOB. du wirst doch wohl im pj keine 100 nebenjobs mehr haben oder??



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