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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Überzeugungstäterin Avatar von Denüse
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    Hej!

    Da ich seit Jahren neben dem Studium arbeite (mind. 50% Stelle), ist es für mich selbstverständlich jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen, bei der ich auch meine Werbungskosten für die Uni etc. angebe. Spart jedes Jahr eine Menge Geld bzw. freut man sich dann im Spät-Frühling über die Post vom Finanzamt...

    Viele meiner Kommilitonen machen das aber augenscheinlich gar nicht... Verliert man dadurch nicht eine Menge Geld? Schließlich kann man kaum seine gesamten Studienausgaben nach dem Studium angeben, oder?

    Heute dazu aus einem SPON-Artikel:

    Zitat Zitat von SPON
    Welche Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?

    Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium oder der Ausbildung entstehen, können geltend gemacht werden. Dazu gehören laut Klocke unter anderem: Ausgaben für die Fahrwege zwischen Wohnung und Studienort, für Fachliteratur und sonstige Arbeitsmittel, für Auslandssemester, für das Drucken und Binden von Studienarbeiten, für Repetitorien sowie Materialkosten für Baumodelle etwa bei Architekturstudenten.

    Aktenzeichen: VI R 8/12
    Interessant finde ich den Punkt "Repititorien"... Darüber hatte ich noch gar nicht nachgedacht... Könnte ich also meine Kosten für zusätzliche Ausbildungen und Repititorien, die zum Studium gehören, auch einfach in der Steuererklärung angeben? Wäre ja nicht schlecht...

    Sonst noch Steuer-Spartipps auf Lager jemand?

    Liebe Grüße & vielen Dank schon mal,

    Denüse
    Menschen sind seltsame Tiere!

    Only the paranoid survive.



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Erdbeermond
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    Ich finde das sehr interessant, weil ich mich (peinlicherweise) noch nie mit Steuererklärung auseinander gesetzt hab. Sollte ich vielleicht mal tun, da einem da offensichtlich viel durch die Lappen gehen kann. Nur wie macht man das denn, wenn man das noch nie gemacht hat?
    Liebe Grüße,

    Erdbeermond



  3. #3
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Die WiSo DVD kaufen.

    Aber eine Steuererklärung kann man ja nur machen, wenn man tatsächlich steuern zahlt, oder? Wenn man nur einen 400€ Job hat, zahlt man doch keine Steuern, oder?
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  4. #4
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Auch Erststudenten sollten sich drum kümmern:
    http://www.n-tv.de/ratgeber/BFH-Fisk...e13909526.html



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    13.10.2010
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    Aber eine Steuererklärung kann man ja nur machen, wenn man tatsächlich steuern zahlt, oder? Wenn man nur einen 400€ Job hat, zahlt man doch keine Steuern, oder?
    Ne wieso? Man kann das auch ganz ohne Job machen. Als Zweitstudent kann man sein Studium quasi steuerlich absetzen und dann macht man das über einen Verlustvortrag. Wie das ganz genau funktioniert weiß ich leider, ich bekomme da Hilfe



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