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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallöchen!!
    Weiß einer von Euch ,ob mann die Praxis Famulatur in 2 X 15 Tage teilen kann? und wenn ja können die beiden Teile dann auch in 2 verschiedenen Praxen gemacht werden.
    Ich hatte das nämlich vor und bin mir aber nicht wirklich sicher, ob das geht !
    Danke schon mal für baldige Antworten !!!



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  2. #2
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    Hi... du kannst deine Famulaturen so aufteilen wie du möchtest, auch die Praxis-Famulatur(en). Wichtig ist nur die Sache mit den 30 Tagen sind nicht gleich 4 Wochen ... man darf allerdings seine Famulaturzeit in maximal 5 Teile untergliedern (jedenfalls nach der alten Approbationsordnung).



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  3. #3
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    Das ist aber in jedem Bundesland anders. Wir in Rheinland-Pfalz dürfen überhaupt nichts splitten.
    Ich würde mich also auf jeden Fall ans Landesprüfungsamt wenden.



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  4. #4
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    hi!
    Danke erstmal für die promte Auskunft !!
    Ich hab gestern noch herausbekommen, das wir in NRW splitten dürfen, in wieviel teile stand da nicht.
    Könnt ihr mir den auch noch sagen ,ob das mit den unterschiedlichen Praxen geht, das beschäftigt mich nämlich am meisten?
    Danke



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  5. #5
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    ... also wenn du splitten darfst, warum nicht? das sind dann einfach zwei voneinander unabhängige Famulaturen, du könntest ja z.B. auch drei Wochen Praxis und zwei Wochen Ambulanz machen und hättest dann auch über 30 Tage Praxisfamulatur.

    Dafür gibts ja auch den einen Monat, in dem man (mehr oder weniger) machen kann was man möchte, es müssen eben am Schluss nur mindestens 30 Tage Praxis sein und mindestens 60 Tage Krankenhaus.

    Die Regelung mit den maximal 5 Famulaturen insgesamt habe ich auch erst auf dem Anmeldeformular zum 2. Stex gesehen, aber ich hatte zum Glück genau 5 Famulaturen ... kann sein, dass das von LPA zu LPA unterschiedlich gehandhabt wird, in der Approbationsordnung werden dazu keine Angaben gemacht (ausser eben den Mindestzeiten im jeweiligen Bereich).



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