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  1. #1
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    Hallo ihr Lieben!
    Ist hier jemand unter euch der das schon mal in Anspruch genommen hat und weiß was zu beachten ist?? Bis wann muss man den Antrag spätestens einreichen, in welcher Form und bei wem? Wie muss ich die Gründe darlegen?
    Wenn jemand was dazu weiß wäre ich für Antworten sehr dankbar! Konnte auf der HP leider nichts Aufschlussreiches dazu finden...



  2. #2
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    S. PN

    - Kind unter 14
    - pflegebedürftige Eltern. ..



  3. #3
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    Auszug aus der neuen Studienordnung

    "§ 3 (6) Die im Regelstudienplan vorgesehenen leistungsnachweispflichtigen Lehrveranstaltungen und die hierzu jeweils gehörenden Prüfungen für den Erhalt des Leistungsnachweises einschließlich der eventuell abzulegenden Wiederholungsprüfungen müssen innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Lehrveranstaltung absolviert werden. Satz 1 gilt auch für das Praktische Jahr. Anerkannte Beurlaubungen oder Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Studiums werden auf die Frist nicht angerechnet. Auf Antrag kann bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) die Frist um 6 Monate verlängert werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und ausreichend zu begründen. Gründe, die die oder der Studierende selbst zu vertreten hat, bleiben bei der Entscheidung außer Betracht. Wird die Frist nach Satz 1 nicht eingehalten und hat dies die oder der Studierende zu vertreten, gilt der jeweilige Leistungsnachweis als endgültig nicht bestanden. Das Studiendekanat ist hiervon umgehend zu unterrichten. Eine Fortsetzung des Medizinstudiums an der Georg-August-Universität Göttingen ist nicht mehr möglich. Die Voraussetzungen für eine Exmatrikulation liegen vor."



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