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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Guten Morgen,
    Kurze Zwischenfrage. Habe immer wieder in den verschiedensten Beiträgen gelesen, dass man in der 1. Stufe des adh (sprich am 6.3.) gegebenfalls nur den Zulassungsbescheid von der an 1. genannten uni bekommt ? Und die Bescheide von den anderen Unis dann erst in der 2. Stufe des adh am 24.3 bekommt? Das kann doch eigentlich nicht wirklich deren Ernst sein wie soll man denn innerhalb von einer Woche seine Zelte da aufgeschlagen haben...ich finde ja schon den 6.3 ziemlich knapp...
    Ich hoffe, ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Die Lehrveranstaltungen beginnen ja nicht am 1. 4.

    In Gießen beginnen sie dieses Sommersemester am 13. 4., die (freiwillige, aber extrem sinnvolle) Einführungswoche also am 6. 4. Kann aber von Uni zu Uni variieren.

    Man hat also 2-3 Wochen. Das ist verdammt wenig Zeit, aber machbar. Die Nachrücker schaffen es ja auch noch irgendwie



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Also ist es denn richtig dass in der ersten 1. Stufe nur eine Zusage von der an 1 genannten uni kommt ?
    Naja sich in 2 Wochen eine Wohnung/wg zu suchen + alles finanzielle und Umzug zu regeln während man hier ja auch noch nen Job hat finde ich jetzt nicht ganz so easy



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Das ist richtig, siehe http://hochschulstart.de/index.php?id=termin_sose

    "Es erhalten nur diejenigen Bewerber einen Zulassungsbescheid, bei denen bereits zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass sie für die erstgenannte Hochschule ausgewählt werden konnten."

    Easy ist es nicht. Aber machbar. Wobei das mit dem Job natürlich wirklich schwierig werden könnte wenn man im AdH ist.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Das ist aber zum Beispiel bezogen auf Gießen totaler Quatsch. Die Rangliste aller Bewerber steht ja bedingt durch das Auswahlverfahren schon fest warum dann nicht einfach allen Bescheid geben? Es ist ja im Adh so, dass die Ortspräferenz keinerlei Auswirkung hat...



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