teaser bild
Seite 5 von 10 ErsteErste 123456789 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 25 von 47
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.478

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Manche Chefs haben dann ein dezent höheres Gehalt was sie dann wieder mit den Assistenten teilen.
    Oder sie haben so verhandelt, dass ein Pseudo-Pool im Abteilungsbudget drin ist.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #22
    board certified
    Mitglied seit
    25.04.2005
    Ort
    PNW
    Beiträge
    3.146
    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    Aus den Privateinnahmen der Klinik.

    Man hat in Deutschland ein Recht auf Poolbeteiligung, wenn der Chefarzt Liquidationsrecht hat. Das heißt aber nicht, dass eine Klinik ihre Mitarbeiter nicht an den Privateinnahmen beteiligen kann, wenn der Chefarzt kein Liquidationsrecht hat. Man hat nur keine rechtliche Handhabe für eine Einforderung.

    Ich muss Dir widersprechen. Wenn der Chef kein Liquidationsrecht hat, gibt es keinen Pool. Natürlich kann die Klinik trotzdem die Mitarbeiter an Privateinahmen beteiligen, aber die kommen eben nicht aus einem 'Pool'.
    Auch bei den Chefs mit Liquidationsrecht gibt es keine Verpflichtung Cash an die Mitarbeiter auszuschütten. Es besteht die Verpflichtung einen Pool einzurichten, gemäß den Richtlinien der Ärztekammern für Privatliquidation, 20% der Einnahmen gehen in den Pool. Was in dem Pool ist, muss dann zum Wohle der Ärzte der Abteilung aufgewandt werden. Der Chef kann sich nicht selbst daraus bedienen, entscheidet aber trotzdem was mit dem Geld geschieht. Ob er nun Cash an die Mitarbeiter weitergibt, Fortbildungen bezahlt, die Weihnachtsfeier damit bestreitet, oder neue Gardinen für den Nachtdienstraum bezahlt, bleibt ihm überlassen. Es gibt kein Recht auf Poolbeteiligung (in Barform).



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #23
    TBSE performer Avatar von test
    Mitglied seit
    19.01.2003
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    5.612
    Zitat Zitat von GOMER Beitrag anzeigen
    Ich muss Dir widersprechen. Wenn der Chef kein Liquidationsrecht hat, gibt es keinen Pool. Natürlich kann die Klinik trotzdem die Mitarbeiter an Privateinahmen beteiligen, aber die kommen eben nicht aus einem 'Pool'.
    Auch bei den Chefs mit Liquidationsrecht gibt es keine Verpflichtung Cash an die Mitarbeiter auszuschütten. Es besteht die Verpflichtung einen Pool einzurichten, gemäß den Richtlinien der Ärztekammern für Privatliquidation, 20% der Einnahmen gehen in den Pool. Was in dem Pool ist, muss dann zum Wohle der Ärzte der Abteilung aufgewandt werden. Der Chef kann sich nicht selbst daraus bedienen, entscheidet aber trotzdem was mit dem Geld geschieht. Ob er nun Cash an die Mitarbeiter weitergibt, Fortbildungen bezahlt, die Weihnachtsfeier damit bestreitet, oder neue Gardinen für den Nachtdienstraum bezahlt, bleibt ihm überlassen. Es gibt kein Recht auf Poolbeteiligung (in Barform).
    "Finanzielle Beteiligung an Liquidationserlösen aus wahlärztlichen Leistungen" heißt es offiziell bei uns. Letzendlich ist der von dir so genannte "Pool" ja auch nur ein Teil derselben Liquidationserlöse. Von daher ist es so oder so eben eine Beteiligung an Liquidationserlösen der Klinik aus wahlärztlichen Leistungen. Ich kann da keinen fundamentalen Unterschied erkennen.

    Du hast mit deinem zweiten Absatz nicht Recht. Es gibt Landeskrankenhausgesetze, z.B. in Baden-Württemberg und auch in anderen BUndesländern, die ein Recht auf Beteiligung vorschreiben, wenn der Chef Liquidationsberechtigt ist. Gesetze stehen in Deutschland ja über Richtlinien. Dort ist auch geregelt, dass nicht der Chef willkürlich entscheidet, wie die Erlöse verteilt werden, sondern hierfür ein Verteilungsausschuss zuständig ist. Eine Investition dieser Gelder in Diensträume oder "NAturalien" kann ich mir bei dem GEsetzestext für B-W beim besten Willen nicht vorstellen und von solchen Praktiken habe ich auch noch von keinem Kollegen aus anderen Kliniken in Ba-Wü gehört.

    Hier nachzulesen für Baden-Württemberg:
    http://www.landesrecht-bw.de/jportal...r-KHGBW2008pG5


    In dem Zusammenhang ist dann eben auch der §37a von INteresse, der dann zutrifft, wenn nicht nur (oder eben gar nicht) der Chef Liquidationsberechtigt ist sondern auch das Krankenhaus. Da gibt es leider kein Recht mehr auf Beteiligung. Hier hat man keine rechtliche Handhabe und ist auf den guten Willen des Klinikträgers, der einen beteiligen kann, angewiesen.

    Ich hatte mich diesbezüglich auch mal an die Rechtsberatung des Marburger Bundes gewandt, die mir das auch so bestätigt haben.
    Geändert von test (24.05.2015 um 01:33 Uhr)
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #24
    board certified
    Mitglied seit
    25.04.2005
    Ort
    PNW
    Beiträge
    3.146
    Eine so detaillierte Regelung kenne ich aus NRW nicht, und so wurde es auch bei uns nicht gehandhabt.

    Hier noch ein recht interessanter Artikel dazu (CAVE: der Autor hat die CA Brille auf):
    http://www.arztrecht.org/media/files...igung_2003.pdf
    Geändert von GOMER (24.05.2015 um 04:05 Uhr)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #25
    TBSE performer Avatar von test
    Mitglied seit
    19.01.2003
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    5.612

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Wie so oft wird die Sache halt durch individuelle Landesgesetze verkompliziert, so dass da jederr Betroffene in den Gesetzen und Verordnungen seines BUndeslands nachgucken muss.
    Nach deinem Artikel gibt es nur in 5 BUndesländern Gesetze zu dem Thema. Ich dachte es wären ein paar mehr, ich habe mir aber nicht alle Landeskrankenhausgesetze durchgelesen. Der Artikel ist auch von 2003, evtl. sind es inzwischen mehr geworden.
    Aber eben auch bei einer Regelung im LKHG liegt halt der Teufel im Detail, da wie schon geschrieben in BW dieses Recht zur Beteiligung eben nur im Falle eines liquidationsberechtigten Chefarztes gibt und die sterben ja bekanntlich langsam aber sicher aus.

    Trotzdem gibt es zumindes in BaWü auch ohne liquidationsberechtigen Chef eine Möglichkeit, die auch teilweise genutzt wird, der ärztlichen MItarbeiterbeteiligung an Liquidationserlösen, allerdings eben kein Recht darauf.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 5 von 10 ErsteErste 123456789 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook