Hi,
ich arbeite auch in der Psychiatrie. Entlassungen gegen ärztlichen Rat ist bei uns üblich, wenn keine Kriterien nach HFEG (in Hessen) oder PsychKG bestehen, dann kann ich den Patienten ja bei Entlasswunsch nicht einfach da behalten. Aber ich muss auch dokumentieren, dass aus meiner Sicht weiter Behandlungsbedarf besteht. Z.B. heute in meinem Dienst: Patient wurde richterlicherseits nicht untergebracht und wollte gehen. Er geht gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat, da psychiatrischerseits eine weitere Behandlungsbedürftigkeit besteht, wir die aber nicht gegen seinen Willen durchführen dürfen.
Unsere Chefs wollen, dass es dokumentiert wird, damit eben auch gezeigt wird, dass unsere Patienten die Risiken bei Behandlungsabbruch in Kauf nehmen.
LG