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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    Wenn du dir selbst sicher bist, dass es kein relevantes Strafbegehen ist (bzw als solches angesehen werden kann), würde ich es nicht angeben.
    Als Beispiel: Person A hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation und die Anklage war nicht lange haltbar. Allerdings dauert es ja oft etwas bis so etwas niedergelegt wird. Der Anwalt hat davon abgeraten es anzugeben und meinte, dass man es in einem solchen Fall auch nicht muss. Verfahren wurden zu letzt niedergelegt.
    Geändert von Poro (16.07.2015 um 01:22 Uhr)
    ...Medicina vinci fata non possunt...



  2. #17
    Oberstabsarzt
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    Schön, dass Anwälte zum Eidbruch raten Denn man versichert an Eides Statt!



  3. #18
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Bei der Frage nach Vorstrafen sollte man natürlich nicht lügen. Außerdem steht das im Führungszeugnis.

    Allerdings die Frage nach "Läuft aktuell ein Verfahren gegen Sie?" (sollte das tatsächlich so formuliert sein) halte ich für Humburg. Die Polizei gibt ja sicher keine Details preis. Außerdem bedeutet Ermittlung erst mal gar nichts....



  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    München
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    5.993
    Verfahren und Ermittlung sind aber auch nicht das gleiche...



  5. #20
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Touché, Unschuldsvermutung aber schon



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