teaser bild
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 20
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.07.2014
    Semester:
    10
    Beiträge
    151
    Zitat Zitat von Phosphorsalzperle Beitrag anzeigen
    Und wie die die Rechtslage zu dem umgekehrten Fall aus, wenn ein Arzt verschreibungspflichtige Veterinär-Arznei haben will?

    Kommt in der Praxis sicherlich nicht vor, aber vielleicht fragen das Professoren in der Prüfung
    Was darf eigentlich der Apotheke, darf er sich auch alle rezeptpflichtigen Medikamente besorgen?
    Ich glaube, ich hätte dem Tierarzt auch Viagra im Notdienst gegeben. Ist doch ganz offensichtlich, was er damit vor hat ...so war seine Ische sicherlich total enttäuscht
    Würde sagen, dass das nicht geht, da man den Kram ja dokumentieren muss. Und im Rahmen von Arzneimitteln zur Anwendung an Tieren, muss die Verschreibung durch einen Tierarzt erfolgen. Hier würde ich das einem normalen Arzt nicht geben (halt wegen der Doku).



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
    Mitglied seit
    20.01.2014
    Beiträge
    766
    Hallo,
    da muss ich noch mal einhaken.
    Als ich mal einem Tierarzt etwas verkaut habe, habe ich nichts dokumentiert, sondern ganz normal als Privatrezept abgerechnet. Was genau dokumentierst du denn da?
    Außer diesen Spot-on Mitteln fallen mir auch keine anderen Tierarzneimittel ein.
    Wird den Präparaten auch zwischen OTC- und verschreibungspflichtig unterschieden?
    Das einzigem, was ich dokumentiere sind die Rezepturgeschichten wie Abfüllung von Alkohol usw.
    Vollzeit-PhiP



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #8
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
    Mitglied seit
    24.01.2014
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    847
    Hi,

    ach in der Apotheke wird doch alles dokumentiert. Mir fallen da noch die "Pille danach"- Abgabe oder die Import-Mittel ein, bei denen man die Verfügbarkeit prüfen und bei einer Nicht-Verfügbarkeit die Rückmeldung vom Großhändler dokumentieren muss.
    Abgabe von versteuertem Ethanol, BTM-Abgabe, und und und.
    Was StuartPowerFaktor mit der Doku meint, ist mir aber auch nicht klar.
    "Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #9
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.07.2014
    Semester:
    10
    Beiträge
    151
    Der Erwerb und die Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel müssen dokumentiert werden. Es ist zwar nicht schlimm, wenn man das mal vergisst, man sollte es aber natürlich nicht dauerhaft vergessen ...



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #10
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.01.2014
    Beiträge
    611
    und was könnte im schlimmsten fall passieren, sollte man es vergessen.

    wie ist das eigentlich bei reinen tier-apotheken? ich musste früher öfter mal mit unserem hund in eine relativ große tierklinik fahren, die eine eigene apotheke besaß.
    habe mich immer gefragt, ob es dafür extra einen apotheker gibt oder, ob die tierärzte die selber betreiben dürfen.

    zum viagra nochmal, ob arzt hin oder her. so etwas fällt doch einfach nicht in die dringlichkeit eines Notdienstes , sofern es nicht um pulmonale hypertonie geht.
    ich hätte deshalb einfach begründet, dass es zeit bis zum morgen hat und er sehr gerne mit einem rezept wiederkommen darf.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook