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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    Hallo,

    - ein Tierarzt will nachts im Notdienst Viagra
    - Die Zahnärztin holt sich die Pille
    - Und der Arzt will 10 x Schlafmittel

    alles Fälle, die in unserer Apotheke schon vorgekommen sind. Bei Fall 1 hat meinn Chef damals nichts abgegeben, weil das Arzneimittel ganz eindeutig nicht in die tierärztliche Tätigkeit fällt. Ebenso verhält es sich bei den ZahnÄrztinnen, die sich mit ihrem Arztausweis die Pille kaufen.
    Ich finde es schwer dabei eine klare Linie zu fahren.
    Wie würdet ihr in diesen Fällen reagieren. Keine Apotheke will schließlich auch keinen schlechten Ruf haben und ist daher geneigt eher Dinge abzugeben.
    Nur letztendlich nimmt der Apotheker die Verantwortung auf seine Kappe.
    Vollzeit-PhiP



  2. #2
    Welpe Avatar von Stephan0815
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    Und was ist das Problem mit dem Arzt, der 10x Schlafmittel will?
    "Alles wird gut"



  3. #3
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    Ich sehe und da auch nicht in der Pflicht, die Leute zu belehren. Wenn der Arzt 10 x Schlafmittel will, soll er es bekommen. Kann ja sein, dass er es für Hausbesuche braucht. Wenn er sie alle selber schlucken will, weiß er am besten, was das zur Folge hat.
    Auch dir Pille gebe ich an Zahnärztinnen ab. Wenn ein Zahnarzt kommt, frage ich schon genauer nach.
    Bekommen sie es nicht bei dir in der Apotheke, so gehen sie zur nächsten.
    Unsere Aufgabe ist es zwar aktiv zu beraten und damit auch Arzneimittelmissbrauch vorzubeugen. Ich versuche diese Pflicht an die Kunden aus zu senden und die Beratung anzubieten. Ich belehre aber keinen.
    "Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"



  4. #4
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    Also der Tierarzt ist natürlich sehr grenzwertig ... ich bin jetzt kein Tierarzt, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass es da tatsächlich Indikationen für Tiere gibt, bzw. das so Sachen wie Potenzstörungen oder pulmonale Hypertonie in der Tiermedizin eine große Rolle spielen.

    Was der (echte) Arzt will, dass soll er auch bekommen. Egal was (außer BtM´s bei fehlender Verschreibung) und in welcher Menge. Zum einen müssen wir da nicht groß nachfragen, zum anderen steht es einem dann auch nicht wirklich zu etwas zu verweigern (Kontrahierungszwang).

    Zahnärztliche Anfragen handhabe ich in aller Regel kulant. Mal davon ab ist es wohl durchaus ok im Rahmen des Eigenbedarfs auch Zahnärzten entgegen zu kommen, da die rechtlichen "Interpretationen" da etwas auseinander gehen, je nach dem wen man fragt.
    Wenn du dir hierzu mal die relevanten Gesetzestexte anschaust (§17 ApBetrO oder §48 AMG) wird für mich - als juristischen Laien - nicht ersichtlich, wo ich überwachen oder beurteilen sollte, ob das "koscher" ist, was der jeweilige Arzt da tut. Die Bewertung über die Sinnhaftigkeit unterliegt ja der Meinung des verschreibenden Arztes. Du bist als Apotheker nur verpflichtet (§17 Abs. 5&8 ApBetrO) bei Unklarheiten und Missbrauch entgegenzuwirken. Mit Missbrauch ist jetzt vermutlich nicht die kleine Packung Viagra gemeint sondern 10 Packungen Diazepam oder so ... und mit Unklarheiten, ob jemand wirklich 3 Medikamente mit Bradykardierisiko bekommen soll.

    ... mal davon ab, es passiert sowieso nichts ... Wer sollte ein Interesse haben solche Dinge zu verfolgen, insbesondere, wenn sie nicht "eineindeutig" geregelt sind?



  5. #5
    Pillenfee Avatar von Phosphorsalzperle
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    Und wie die die Rechtslage zu dem umgekehrten Fall aus, wenn ein Arzt verschreibungspflichtige Veterinär-Arznei haben will?

    Kommt in der Praxis sicherlich nicht vor, aber vielleicht fragen das Professoren in der Prüfung
    Was darf eigentlich der Apotheke, darf er sich auch alle rezeptpflichtigen Medikamente besorgen?
    Ich glaube, ich hätte dem Tierarzt auch Viagra im Notdienst gegeben. Ist doch ganz offensichtlich, was er damit vor hat ...so war seine Ische sicherlich total enttäuscht
    Aufstehen, Krone richten, weiter machen!



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