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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Administrator Avatar von Brutus
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    Die Bundeszahnärztekammer sieht dies im Zusammenhang mit dem Eigenbedarf allerdings anders. Sie ist der Auffassung, dass das Arzneimittelgesetz und die AMVV keine Beschränkungen für die Eigenbedarfsverordnung durch Zahnärzte beinhalteten. Auch der verschiedentlich angeführte Verweis auf die Berufsordnungen in der kommentierten Fassung der AMVV finde in der Musterberufsordnung für Zahnärzte keine Entsprechung. Demnach existiere eine gesetzliche Grundlage für die allgemeine Verweigerung einer Abgabe von Arzneimitteln an Zahnärzte zum Eigenbedarf nicht. Man wisse allerdings, dass einige Apothekerkammern dezidiert die Auffassung verträten, dass sich Eigenverordnungen von Zahnärzten auf „zahnärztliche Arzneimittel“ beschränken müssten, was zu Verunsicherungen auf beiden Seiten führe. Man befinde sich derzeit in Gesprächen mit der ABDA, „um zu einer einvernehmlichen Regelung zurückzukehren“, so die Bundeszahnärztekammer.
    => http://www.deutsche-apotheker-zeitun...ben/15344.html
    Ich finde aber die Kommentare noch besser. Einfach mal die von Huesmann und Schröder-Bielefeld lesen.
    I'm a very stable genius!



  2. #17
    Welpe Avatar von Stephan0815
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    Zitat Zitat von Lissminder Beitrag anzeigen
    [...]
    Vom Ding her würde ich vielen Kunden, ob nun Arzt oder Omi, die vergessen hat sich rechtzeitig ein Rezept zu holen, ohne große Bedenken die Medikamente abgeben.
    Leider befinden wir und selbst dabei in einer arg unangenehmen Situation, weil wir laut rechtlich dazu nicht befugt wäre.
    Im schlimmsten Fall würden wir unsere Approbation verlieren und auf der Straße sitzen. [...]
    Vielleicht lebe ich in ner komplett anderen Welt, aber wenn ein Arzt (das ist übrigens der, der diese komischen Rezepte ausstellen darf, die eure Kunden immer vorbeibringen) sich in einer Apotheke vorstellt und auch ausweisen kann, dann braucht ihr doch keine Angst um eure Approbation zu haben??
    Und um mal hier den Missverständnissen entgegenzuwirken, es gibt klare Vorschriften, wie ein Rezept auszusehen hat und theoretisch benötigt ein Arzt dafür nur Stift und Klopapier, um ein gültiges Rezept sofort aus dem Ärmel schütteln zu können.
    "Alles wird gut"



  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    danke für deine kleine Nachhilfestunde.
    Jetzt weiß ich auch endlich, was ein Rezept ist
    In den meisten Fällen gibt es auch keine Probleme, wenn ein Arzt per Ausweis irgendwas haben will. Das nur mal vorweg.
    Ich spreche von den seltenen, aber trotzdem vorkommenden Fällen. Ganz so ohne ist es eben nicht. Wir werden auch kontinuierlich von den Behörden überprüft und wenn der Pharmazierat einem nicht wohlgesonnen ist, deckt der auch man auf, wenn ein Tierarzt ein BTM oder andere merkwürdige Dinge im Notdienst haben möchte.
    Vollzeit-PhiP



  4. #19
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    Ich habe noch nie Viagra bei einer Katze angewendet. Ich wusste nicht einmal, ob es existiert, haha



  5. #20
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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