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  1. #1
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    Hallo zusammen,

    weiß einer von euch ob man im bzw. nach dem Abschlusssemester (Baden-Württemberg) noch eine Famulatur machen kann?

    Im Januar schreibe ich nur noch eine Prüfung und habe sonst keine Pflichtveranstaltungen mehr. Allerdings habe ich mich bei meinen Famulaturen leider um 2 Tage verrechnet und muss deshalb dringend noch eine Famulatur (30 Tage) ableisten, um die 60 Tage Klinik zusammen zu bekommen.

    Die Nachreichfrist 2016 für Famulaturbescheinigungen ist ja der 10. Februar. Kann ich demnach bis 5./6. Februar famulieren und dann die Bescheinigung noch nachreichen?

    Bis wann könnte ich theoretisch noch famulieren? Der Januar ist ja auch keine offizielle vorlesungsfreie Zeit – geht das trotzdem, wenn man keine Pflichtveranstaltungen mehr hat/ scheinfrei ist?

    DANKE für Eure Tipps, Hinweise, Links ... ;)

    Viele Grüße,
    Kathrin



  2. #2
    glückspilz Avatar von nostalgia
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    Frag bei deinem Prüfungsamt nach! Bei uns zB müssen die Famus während der offiziellen VL-freien Zeit sein, ob man selbst VLs hat oder nicht interessiert da nicht, aber ggf. kann es woanders anders aussehen..
    Könntest du nicht alternativ im KH deiner Famulatur um eine neue, 2 Tage längere Bescheinigung bitten? Zumeist sind doch die Leute dort kulant, man arbeitet ja schließlich dort umsonst, da soll es doch auf einen Tag mehr oder weniger nicht ankommen..
    take me far away
    take us both today
    before we break



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