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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Schiffs-Doc h.c.
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    Die BE ist ja gleich passiert (und bei uns 3 Unterschriften und nen Nachweis vom Namen wenn einen die Polizisten noch nicht kennen)- das Untersuchen ist lästiger und sind nochmal 3 Formulare extra (die Pat, die wegen Drogendelikt auch noch da sind). Ich bin froh, dass jeder zweite verweigert.... ham die Polizisten auch so geschluckt, dass ich gesagt habe, ich untersuche ohne Einwilligung des Pat niemand.
    Sind die bei euch auch so intelligent, dass sie bei Weigerung des Patienten zuerst den Staatsanwalt holen und die Anordnung zur Zwangsblutentnahme besorgen, BEVOR sie im KH aufschlagen?
    Wenn du glaubst, es geht nicht mehr......kommt von irgendwo ein Blaulicht her!



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Meiner Meinung nach lohnt es sich nicht, schon deshalb, weil man durch so etwas jedes Mal zu einem kleinen Rädchen in einem Rechtsverfahren wird, das in den Fällen, in denen es um was geht, irgendwann vor Gericht landet. Irgendwann passierts dann, daß man zu einem Zeitpunkt, der einem gar nicht paßt ("juhu, vier Tage Nachtdienst-Frei!"), zur besten Tageszeit als Zeuge vor Gericht antanzen darf, weil man ja damals die Blutentnahme gemacht hat und der Rechtsanwalt des Beschuldigten findet, daß man das Formular zu schlampig ausgefüllt hat, oder er einfach nur den Prozess verschleppen möchte, was auch immer. Passiert nicht häufig, aber gelegentlich. Und da ich bereits zweimal meine als vollzeitarbeitender Arzt kostbare Freizeit stundenlang im Zeugenwartebereich vor Gericht verbringen durfte, kommt es für mich nicht infrage, durch nebenberufliche Blutentnahmen mir so einen Scheiß möglicherweise zusätzlich aufzuhalsen.

    Meiner Meinung nach gibts angenehmere und lohnendere Nebenverdienste.



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