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  1. #6
    Ldr DptoObviousResearch
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    Ich wage zu behaupten, dass derlei gesetzgeberische Spielchen am "Hüter der Verfassung" scheitern werden. Sonderabgaben verfassungsfest auszugestalten ist für den Gesetzgeber stetig schwieriger geworden, so dass er kaum Zugriff darauf erhalten wird.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  2. #7
    Administrator Avatar von Brutus
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    Naja, aber gerade bei den Zusatzversorgungen sollte man genau das Kleingedruckte lesen!
    Ich habe zur Zeit das Problem, dass mein ehemaliger AG (Insolvenz lässt grüßen) die Zusatzversorgung nicht weiter gezahlt hat. Da ich leider nur knapp 2 Jahre dort beschäftigt war, und mein neuer AG wieder die KZVK bedient, fehlen mir halt 3 Jahre, um einen Anspruch aus dieser Zusatzversorgung zu bekommen. Damit ist mein Geld (und das ist nicht wenig gewesen) schlichtweg futsch. Ich kriege es nicht, der Insolvenzverwalter kriegt es nicht, die Versicherungsfirma kommt auch nicht dran.
    Also schön überlegen, ob ich zusätzlich zu den Arbeitgeberfinanzierten Versorgungsleistungen wirklich noch eigenes Kapital in derlei Organisationen stecken will, zumal Du ja ordentlich Geld investieren willst...
    BTW: es gibt auch eine Obergrenze bzgl der Steuerfreibeträge. Da würde ich auch noch mal nachfragen, ob sich das in der Höhe wirklich rechnet, oder ob das schon oberhalb der Freigrenzen liegt. Das war ein Grund dafür, dass ich damals (und heute) nur 100€/Monat Brutto umwandel.
    I'm a very stable genius!



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