"Für Erwachsene dürfen keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten verordnet werden. Dies gilt für Schnupfenmittel, Schmerzmittel und Hustenmittel, aber nur dann, wenn es sich um geringfügige Gesundheitsstörungen handelt. Für eine banale Erkältung, die Kopfschmerzen verursacht, dürfte also kein Ibuprofen 600 oder verschreibungspflichtiges Ibuprofen 400 auf einem Kassenrezept verordnet werden; der Patient müsste vom Arzt auf das freiverkäufliche Ibuprofen 400 verwiesen werden.
Das Gleiche gilt für Codeintropfen oder -kapseln. Handelt es sich um eine einfache Erkältung oder einen grippalen Infekt, der mit einem trockenen Reizhusten einhergeht, ist die Verordnung von Codein für einen Erwachsenen zulasten der Krankenkasse nicht möglich."
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitu...eine-bagatelle
Also eigentlich wäre ein Privatrezept (blau) richtig gewesen. Aber nachdem man ein Privatrezept problemlos auch auf einem grünen Rezept ausstellen kann, ist es m.E. eigentlich egal. Die hiesigen Allgemeinmediziner werden mehr wissen