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  1. #1
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    Wer hat am TMS 2015

    - als Minderjähriger (bis max 17 J) teilgenommen und
    - mit einem Ergebnis abgeschlossen, welches beim jeweiligen AdH keinen Bonus bringt und
    - die Gebühr von seinem eigenen Bankkonto überwiesen oder
    - die Gebühr vom Bankkonto der Eltern überweisen lassen?

    Hintergrund:

    Es geht um die Klärung der Frage, ob wegen der fehlenden Genehmigung der Eltern der Test nichtig ist und daher wiederholt werden kann.

    Gerne eine E-Mail. Ich schreibe zurück.



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  2. #2
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    Was ich gelernt habe, wird in diesem Fall eine Genemigung nicht gebraucht... Ihre Kontodaten(PIN) müssen deine Eltern geheim halten, eine Rückbuchung haben sie nicht angefordert... Aber wenn es um solche kleinen Summen geht, gilt es als Taschengeld ( wenn von deinem Konto) und dafür brauchst du keine Genehmigung.



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  3. #3
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    Zitat Zitat von Jojoseb Beitrag anzeigen
    Wer hat am TMS 2015

    - als Minderjähriger (bis max 17 J) teilgenommen und
    - mit einem Ergebnis abgeschlossen, welches beim jeweiligen AdH keinen Bonus bringt und
    - die Gebühr von seinem eigenen Bankkonto überwiesen oder
    - die Gebühr vom Bankkonto der Eltern überweisen lassen?

    Hintergrund:

    Es geht um die Klärung der Frage, ob wegen der fehlenden Genehmigung der Eltern der Test nichtig ist und daher wiederholt werden kann.

    Gerne eine E-Mail. Ich schreibe zurück.

    Musstest Du nicht am Testtag eine Einverständniserklärung Deiner Erziehungsberechtigten vorlegen? Wenn Du das nicht gemacht hast oder diese gefälscht war, würdest Du wegen nicht Einhalten der Regeln (Betrugsversuch) von der Prüfung (auch nachträglich) ausgeschlossen werden.
    Vielleicht akzeptierst Du einfach, dass Dein Testergebnis nicht so toll war (und Deine Abiturnote wahrscheinlich auch nicht), und dass beim TMS aktuell alle Teilnehmer*innen nur einen Versuch haben. Und das auch für Dich gilt.
    Bevor Deine Eltern Dir Anwaltskosten zahlen, wärst Du im Ausland vielleicht besser aufgehoben?
    Und vielleicht bist Du, wenn ich Deine Frage richtig interpretiere, vielleicht in einem anderen Studienfach sowieso besser aufgehoben. Meine Meinung. Tut mir leid wenn sie Dir nicht gefällt, Du kannst sie ja auch Deinen Erziehungsberechtigten zeigen.
    Geändert von fMRI (28.05.2016 um 10:18 Uhr)



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  4. #4
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    Nr. 1 Wir sprechen vom TMS 2015, nicht 2016.

    Nr. 2 Es geht nicht darum, ob das Testergebnis gut war oder nicht, hier geht es um Rechtsfragen und um nichts anderes.

    Nr. 3 Nehmen wir die Seite: http://www.tms-info.org/index.php?id..._der_gebuehren. Mühelos lässt sich unter Zuhilfenahme anderer Internetseiten erkennen, dass noch am 26. November 2015 diese Seite folgenden Hinweis NICHT hatte: “Minderjährige Personen holen bitte vor der Überweisung das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters ein.” Eben dieser Hinweis kam erst am 1. April 2016 auf die genannte Seite.

    Nr. 4 Nehmen wir die Seite: http://tms-info.org/index.php?id=wichtiges_am_testtag. Gleiches Spiel. Hier war für den TMS 2016 eine pdf Datei mit einer sog. Einverständniserklärung eingestellt, die von beiden Eltern zu unterschreiben ist. Auf der gleichen Seite war für den TMS 2015 noch am 08.09.2015 von einer solchen Einverständniserklärung keine Rede.

    Nr. 5 Die oben gestellte Frage, ob ich für TMS 2015 eine Einverständniserklärung vorlegen musste, kann man sich selbst beantworten. Nein, diese Einverständniserklärung gab es damals für TMS 2015 noch gar nicht, also konnte ich sie auch nicht vorlegen.

    Nr. 6 Jeder Minderjährige, der an einem Studierfähigkeitstest, sei es Medizin, sei es Sport an der Deutschen Sporthochschule Köln, sei es bei der Polizei muss IMMER eine Einverständniserklärung von beiden Eltern abgeben. Damit kann auch für den TMS nichts anderes gelten.

    Nr. 7 Meine Abiturnote alleine reicht aus, um Medizin zu studieren. Bin zur Zeit in der Schweiz und mache mein Krankenpflegepraktikum.

    Nr. 8 Ich schaue aber über den Tellerrand hinaus, neben dem Studienwunsch Medizin interessieren mich aber auch Rechtsfragen und wirtschaftliche Fragestellungen.



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  5. #5
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    Zitat Zitat von Jojoseb Beitrag anzeigen
    Nr. 7 Meine Abiturnote alleine reicht aus, um Medizin zu studieren. Bin zur Zeit in der Schweiz und mache mein Krankenpflegepraktikum.
    Korrekt, selbst mit einem Abitur mit 4.0 darf man in Deutschland (dann irgendwann mal) Medizin studieren. Das trifft auf alle in der Wartezeitquote zu.

    Warum Du trotz (angeblichem) 1.0 Abitur seit 2 Semestern nicht angefangen hast verdanken wir wohl nur Deiner Rücksichtnahme dank der Du den anderen den Vortritt gibst.

    Alles klar...

    PS: Dein großes allgemeines Interesse an Rechtsfragen sieht man schon daran, dass Du immer von "Eltern" schreibst und nur Kontakt zu Leuten suchst, die ein unzureichendes Ergebnis erzielten...
    Geändert von fMRI (28.05.2016 um 15:46 Uhr)



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