teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.07.2016
    Beiträge
    3

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo und danke, dass du auf das Thema geklickt hast,
    mein Name ist Thalia und ich habe mich bereits für das Wintersemester an der Uni Jana für den Studiengang Humanmedizin beworben.
    Nun habe ich nach dem Abi so viel Zeit, dass ich mich dazu entschlossen habe schon 2 Monate des Pflegepraktikums zu absolvieren.
    Ich arbeite die 60 Tage direkt nacheinander in dem gleichen Krankenhaus, nur dass ich die ersten 30 Tage auf der Kinderstation und den zweiten Monat auf der Frauenheilkunde-/Geburtenstation verbringe.

    Nun habe ich mich noch etwas über den Nachweis belesen und habe ein Infomaterial gefunden in welchem steht: "bei Splitting ist für jeden Abschnitt eine gesonderte Bescheinigung vorzulegen.

    Und jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die 60 Tage zusammen nachweisen/bescheinigen lassen soll oder für jede Station einzeln, also sozusagen: zählt der Stationswechsel als "Splitting"?
    Ich hoffe ich habe das Ganze wenigstens halbwegs verständlich erklärt, und wusste leider auch nicht so richtig, wie ich danach googlen sollte.
    Vielleicht mach ich mir da auch nur zu viele Gedanken drüber .

    Jedenfalls schon mal vielen Dank im Voraus,
    Thalia



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    schmierig Avatar von Gesocks
    Mitglied seit
    15.07.2011
    Ort
    Waterkant
    Semester:
    hinten
    Beiträge
    2.127
    Zitat Zitat von ThaliaJF Beitrag anzeigen
    [...] Vielleicht mach ich mir da auch nur zu viele Gedanken drüber . [...]
    So ist es! Völlig egal, wieviele Zettel es sind, solang die (Mindest-) Praktikumsdauer erfüllt ist



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.729
    Bei dir könnte es sogar einen Unterschied machen, da Jena anscheinend Kalendermonate verlangt. Siehe Merkblatt: "3 x 1 (einen) Monat (mindestens jedoch 30 Tage)"

    Im Sommer wärs allerdings egal, da würdest du dann halt entweder 61-62 Tage oder 30+31 Tage oder 31+31 Tage nachweisen. Sobald der Februar dabei ist, wärs wichtig.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    agitiert Avatar von Arrhythmie
    Mitglied seit
    28.04.2014
    Semester:
    Fertig.
    Beiträge
    2.309
    Zitat Zitat von ThaliaJF Beitrag anzeigen


    Und jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die 60 Tage zusammen nachweisen/bescheinigen lassen soll oder für jede Station einzeln, also sozusagen: zählt der Stationswechsel als "Splitting"?
    Ich hoffe ich habe das Ganze wenigstens halbwegs verständlich erklärt, und wusste leider auch nicht so richtig, wie ich danach googlen sollte.
    Vielleicht mach ich mir da auch nur zu viele Gedanken drüber .

    Jedenfalls schon mal vielen Dank im Voraus,
    Thalia

    Das ist völlig egal. 60 Tage sind 60 Tage, zweimal 30 Tage sind auch 60 Tage (wenn Du auf viele Zettel stehst) und das LPA interessiert sich nicht dafür, ob es einen Zettel für 60 Tage bekommt oder 2 für jeweils 30...
    "Sometimes I sit quietly and wonder why I am not in a mental asylum. Then I take a good look around at everyone and realize.... Maybe I already am."






    [url=https://www.TickerFactory.com/]



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.07.2016
    Beiträge
    3

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ok, danke für die Antworten.
    im Merkblatt steht auch: "Ein Monat berechnet sich wie folgt: z.B.08.08.-07.09".
    Die aus dem KRankenhaus haben aber meinen Vertrag vom 18.07 - 15.09 angelegt. Laut des Merkblattes müsste ich doch aber bis zum 16.09 arbeiten oder? Das wäre jetzt echt schade, wenn mir das ganze wegen eines Tages nicht anerkannt wird.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook