Fand die Frage extrem frech, im Falltext stand ja nichts von einem Langzeit-EKG, das man für die Lowns-Klassifikation zwingend braucht (geht ja auch um Extrasystolen/h, wie will man das mit einem Ruhe-EKG feststellen?), hab daher A, also 0, im Sinne von "nicht zu beurteilen" genommen. Könnte man u.U. anfechten, die Frage...