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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hey,

    Ich möchte vor Beginn meines Medizinstudiums im Sommersemester 2017 in Mainz einen Teil meines Pflegepraktikums absolvieren. Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass die Länge der Arbeitszeit gar nicht vorgeschrieben ist.
    Stimmt es also, dass mein Pflegepraktikum auch anerkannt wird, wenn ich zum Beispiel nur 6 Stunden täglich arbeite?

    LG, Janina



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du musst/sollst die gleiche Arbeitszeit haben wie eine Vollzeitkraft. Also irgendjemand muss auf die Bescheinigung schreiben dass du in Vollzeit da warst.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    5.993
    Wenn du ne Stelle findest, wo du nur 6h pro Tag arbeiten musst, sie dir aber die vollen 30 Tage bestätigen, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen würde. Auf der Bescheinigung steht nur der Zeitraum des Praktikums.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    8
    https://www.thieme.de/viostatics/bil...nstzeugnis.pdf

    Ist das die Bescheinigung, die ausgefüllt wird? Da steht nichts von Vollzeitkraft...



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    wichtig ist der zeitraum, egal ob du 6h oder mehr anwesend warst.



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